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       > Eine Frau ließ sich ein Kreuz tätowieren, es war schief. Der Tätowierer
       > bot eine Nachbesserung an, die Tätowierte forderte eine Laserbehandlung.
       > Nun urteilte ein Richter ...
       
 (IMG) Bild: Tattoos lassen sich nur schwer entfernen
       
       Misslingt ein Tattoo, darf der Tätowierer erneut zustechen, um seinen
       Fehler zu korrigieren. Das entschied das Amtsgericht München in einem am
       Montag veröffentlichten Urteil. Der Tätowierer dürfe aus juristischer Sicht
       Fehler auf der Haut des Kunden nachbessern. Erst wenn das erfolglos sei,
       könne der unzufriedene Kunde gegebenenfalls Minderung oder Schadenersatz
       verlangen.
       
       Eine junge Münchnerin hatte ihren Tattoo-Stecher verklagt. Sie hatte sich
       ein koptisches Kreuz auf die Innenseite eines Handgelenks tätowieren
       lassen. Das Kreuz sei schief, befand die Kundin etwa eine Woche später. Das
       Studio sollte die Tätowierung kostenlos mit Laser entfernen. Der Betreiber
       lehnte dies ab und bot an, das Tattoo nachzubessern, um die damals
       17-Jährige zufriedenzustellen.
       
       Die mittlerweile volljährige Frau zog jedoch vor Gericht. Sie verlangte den
       Preis von 50 Euro zurück sowie 799 Euro für eine Laserbehandlung. Das
       Gericht wies ihre Klage ab. Auch Schmerzensgeld stehe ihr nicht zu, heißt
       es in dem Urteil (Az.: 213 C 917/11). Sie selbst habe in den Eingriff in
       ihre körperliche Unversehrtheit eingewilligt. (dpa)
       
       23 Apr 2012
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Tätowierung
       
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