# taz.de -- Zivilprozess gegen Strauss-Kahn: Ex-IWF-Direktor ist nicht immun
       
       > Die Anwälte des angeblich vergewaltigten Zimmermädchens wollen
       > Strauss-Kahn zivilrechtlich belangen, obwohl das Strafverfahren
       > eingestellt wurde. Immunität kann er nicht geltend machen.
       
 (IMG) Bild: Strauss-Kahn ist noch nicht wieder ganz rehabilitiert, schon kommt die nächste Klage.
       
       NEW YORK dapd | Das Strafverfahren gegen Dominique Strauss-Kahn wegen
       Vergewaltigungsvorwürfen wurde eingestellt, zivilrechtlich kann der
       ehemalige IWF-Chef nun aber doch noch belangt werden. Ein Richter in New
       York entschied am Dienstag, dass der 63-Jährige keine diplomatische
       Immunität geltend machen könne. Die Anwälte des Zimmermädchens, das
       Strauss-Kahn Vergewaltigung vorwirft, erklärten, dass ihrer Mandantin nun
       doch noch Gerechtigkeit erfahren könne. Die Gegenseite erklärte, sie sei
       enttäuscht und überdenke den nächsten Schritt. „Er ist entschlossen, sich
       gegen die Vorwürfe zu wehren, und wir sind zuversichtlich, dass er sein
       Ziel erreichen wird“, erklärten William Taylor and Amit Mehta.
       
       Die 33-jährige Nafissatou Diallo bestand auch nach der Einstellung des
       Strafverfahrens wegen Zweifeln an ihrer Glaubwürdigkeit immer darauf, bei
       der Schilderung des Hergangs der angeblichen Tat die Wahrheit gesagt zu
       haben. Strauss-Kahn habe versucht, sie im Mai vergangenen Jahres zu
       vergewaltigen, als sie zum Saubermachen in sein Zimmer gekommen sei.
       Strauss-Kahn bestreitet die Vorwürfe: Der Sex sei einvernehmlich gewesen.
       Die Staatsanwaltschaft zog ihre Anklage schließlich zurück, weil die
       Belastungszeugin sowohl bezüglich ihrer Vorgeschichte als auch über ihre
       Handlungen nach der mutmaßlichen Vergewaltigung gelogen habe.
       
       Strauss-Kahn hatte damals keine diplomatische Immunität für sich
       beansprucht, um dem Strafverfahren zu entgehen, und trat wenige Tage nach
       seiner Verhaftung als geschäftsführender Direktor des Internationalen
       Währungsfonds zurück. Seine Anwälte erklärten allerdings, dass die
       Zivilklage, die drei Monate später eingereicht wurde, unzulässig sei - mit
       Verweis auf Strauss-Kahns diplomatische Immunität und eine UN-Konvention
       aus dem Jahre 1947.
       
       Demnach genießen Leiter „spezialisierter“ Organisationen, darunter auch des
       IWF, Immunität. Die USA hatten die Konvention zwar nie unterzeichnet, doch
       Strauss-Kahns Anwälte argumentierten, dies sei auf so weitgehende Akzeptanz
       gestoßen, dass es sich um sogenanntes internationales Gewohnheitsrecht
       handele. Zudem habe Strauss-Kahn zwar nicht mehr für den IWF gearbeitet,
       als er verklagt worden sei, doch weiterhin Immunität genossen. Es gebe eine
       internationale Vereinbarung, wonach scheidende Diplomaten eine
       „angemessene“ Zeit zugestanden werde, um Gastländer zu verlassen, bevor
       ihre Immunität auslaufe. In dieser Zeit sei es Strauss-Kahn aber vom
       Gericht untersagt gewesen, die USA zu verlassen, erklärten William Taylor
       and Amit Mehta.
       
       ## Diallo muss Möglichkeit zur Rehabilitation gegeben werden
       
       Richter Douglas McKeon sah das nun anders. „Strauss-Kahn kann nicht erst
       auf seine Immunität verzichten im Bestreben, seinen Namen reinzuwaschen,
       und sich jetzt darauf berufen und damit Frau Diallo die Möglichkeit nehmen,
       sich ihrerseits zu rehabilitieren“, erklärte er.
       
       Diallos Anwälte, Kenneth P. Thompson and Douglas H. Wigdor, betonten, ein
       IWF-Sprecher habe bereits kurz nach der Festnahme Strauss-Kahns gesagt,
       dieser habe keine Immunität, da er sich zum Zeitpunkt der mutmaßlichen
       Vergewaltigung nicht beruflich, sondern privat in New York aufgehalten
       habe. Strauss-Kahn hatte dort seine Tochter besucht.
       
       Diallos Anwälte nannten die Entscheidung des Gerichts am Dienstag „gut
       begründet und verständlich“. In einer Erklärung hieß es, sie hätten ohnehin
       die ganze Zeit gesagt, dass Strauss-Kahns Forderung nach Gewährung von
       Immunität nur eine Taktik gewesen sei, um das Verfahren gegen ihn
       hinauszögern und sie freuten sich jetzt, „ihn für die brutale sexuelle
       Nötigung, die er begangen hat, zur Rechenschaft zu ziehen“.
       
       1 May 2012
       
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