# taz.de -- Atomtransporte über norddeutsche Häfen: Klage für Atomtransporte
       
       > Die Bremer CDU klagt gegen das Verbot, "Kernbrennstoffe" über die Häfen
       > des Landes umzuschlagen - und findet damit in allen Küstenländern
       > Beachtung.
       
 (IMG) Bild: An ihrem Logo sollt Ihr sie erkennen: Atomtransport in Bremerhaven.
       
       BREMEN taz | Mit dem Verbot, „Kernbrennstoffe“ über die Bremer Häfen
       umschlagen zu dürfen, überschreite das Land seine Kompetenzen, sagt die
       Bremer CDU. Am Freitag hat deren Fraktion vor dem Staatsgerichtshof, dem
       Verfassungsgericht des Landes Bremen, deshalb Klage eingereicht. Denn
       Atomtransporte seien nach Atomgesetz allein die Sache des Bundes. Mit einem
       Verbot würden die Landesgesetze missbraucht, um Bundesgesetzgebung zu
       untergraben, und: die EU-weite Warenverkehrsfreiheit werde eingeschränkt.
       
       „Billigen Populismus“ mit der Nähe zur „Staatswirtschaft“, nennt der
       CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp das Verbot und sieht sich deshalb
       in der Pflicht zu handeln. Zwar ist der Bremer Staatsgerichtshof nur
       bedingt zuständig, die CDU aber vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG)
       nicht klageberechtigt. Teil ihres Antrags ist daher, die
       Normenkontrollklage im Zweifelsfall an das BVG oder den Europäischen
       Gerichtshof weiterzuleiten. „Wir sind in enger Abstimmung mit dem
       Bundesumweltministerium“, so Röwekamp. Dieses könnte auch direkt vor dem
       Bundesverfassungsgericht klagen, das aber „sei sehr unüblich“, so der
       Prozessbevollmächtigte der Bremer CDU, der Würzburger Verfassungsrechtler
       Kyrill Schwarz.
       
       Der Bremer SPD-Umweltpolitiker Arno Gottschalk hingegen sieht eben darin
       den eigentlichen Grund für die CDU-Klage: „Sie spielen den Minen-Suchhund
       für Berlin.“ Er hält das Atomtransport-Gesetz für belastbar. „Wenn es so
       einfach zu kippen wäre, hätte der Bund sehr viel schneller den Klageweg
       beschritten.“ Es bestehe vor allem Angst vor einem Präzedenzfall.
       
       Wohl nicht zu unrecht: Erst im Januar war die Änderung des
       Hafenbetriebsgesetzes in Kraft getreten. Dass Atomtransporte über die Häfen
       des Landes seitdem „im Interesse einer auf Nachhaltigkeit und erneuerbare
       Energien ausgerichteten Gesamtwirtschaft“ ausgeschlossen sind, hatte in
       allen Küstenländern Beachtung gefunden. Jedoch auch, dass die
       Gesetzesänderung als rechtlich heikel gilt. Gegen die positiven
       Rechtsgutachten des Senats und der Linkspartei hatten die Bremer
       Handelskammer und die CDU mit eigenen Gutachten die Verfassungswidrigkeit
       feststellen lassen. Die anschließende frühzeitige Androhung einer Klage
       verfehlte ihre Wirkung nicht: Mitte April gab es eine Anhörung der
       Hamburger Bürgerschaft zu der Frage, inwiefern die Bremer Regelung auch
       dort gelten könnte. Die SPD-Umweltpolitikerin Monika Schaal bewertet den
       Vorstoß ihrer Bremer Parteigenossen nach der Debatte kritisch:
       offensichtlich gehe die Bremer Lösung „nicht so locker“.
       
       Ende April befasste sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns mit einem
       Antrag der Grünen, nach Bremer Vorbild auch Rostocks Hafen für
       Atomtransporte zu sperren. Der Landtag aber lehnte den Antrag ab – wegen
       der Rechts-Unsicherheit, die in Bremen herrsche.
       
       4 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Georg Kirsche
       
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