# taz.de -- Mugabe-treue Sicherheitskräfte: Schlägern droht Ende der Straffreiheit
       
       > Ein Gericht in Südafrika erklärt sich befugt, gegen Simbabwer wegen
       > Folter zu ermitteln. Opfer der Polizisten ist der heutige Premierminister
       > Morgan Tsvangirai.
       
 (IMG) Bild: Wurde brutal von Polizisten gefoltert: Simbabwes Premierminister Tsvangirai.
       
       JOHANNESBURG taz | Südafrikas Justiz muss Folter und Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit im benachbarten Simbabwe verfolgen. Mit dem am Montag in der
       südafrikanischen Hauptstadt Pretoria ergangenen Urteil ist zunächst ein
       jahrelanger Kampf simbabwischer Exilanten gewonnen worden. Die Regierung
       von Präsident Robert Mugabe in Simbabwe hat das Urteil abgetan: Es bringe
       die südafrikanische Justiz in Verruf, schreiben Mugabe-treue Medien.
       
       „Das Urteil wird den Machthabern in Simbabwe, die glaubten, sie würden
       niemals für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, einen Schauer
       über den Rücken jagen“, sagt Nicole Fritz, Direktorin des Southern Africa
       Litigation Centre (SALC). „Jetzt müssen sie sich Untersuchungen seitens der
       südafrikanischen Behörden stellen.“ Die Menschenrechtsorganisation hatte
       zusammen mit dem Zimbabwean Exiles Forum (ZEF) den Fall vor das Gericht
       gebracht.
       
       Konkret ging es um einen Überfall Mugabe-treuer Sicherheitskräfte auf die
       Parteizentrale der wichtigsten simbabwischen Oppositionskraft MDC (Bewegung
       für Demokratischen Wandel) im Jahr 2007. MDC-Chef Morgan Tsvangirai, heute
       Premierminister, wurde außerdem bei einer öffentlichen Versammlung von
       Polizisten brutal geschlagen und verhaftet. Es war die blutige
       Vorwahlkampfzeit vor der gefälschten Wiederwahl Mugabes zum Präsidenten
       2008.
       
       In Haft wurde Tsvangirai damals gefoltert. Seine Anwälte hatten berichtet,
       er sei dreimal ohnmächtig geworden. Sein Gesicht war geschwollen und von
       Schlägen gezeichnet. Niemand ist für diese Taten in Simbabwe zur
       Rechenschaft gezogen worden. Auch das gewaltsame Eindringen in das
       MDC-Hauptquartier und die Festnahme von etwa 100 MDC-Offiziellen und
       Anhängern endete für viele mit Folter in Polizeigewahrsam, die Polizisten
       aber blieben straffrei.
       
       ## Ein wichtiger Schritt
       
       Richter Hans Fabricius verkündete jetzt, dass Südafrikas
       Strafverfolgungsbehörden und Polizei unrechtmäßig gehandelt hätten, als sie
       den Ermittlungsantrag von SALC zu diesen Vorfällen nicht weiterverfolgten.
       Südafrika sei dazu als Mitgliedsstaat des Rom-Statuts des Internationalen
       Strafgerichtshofs verpflichtet. Die für die Übergriffe Verantwortlichen
       müssten verhaftet werden, falls sie südafrikanischen Boden beträten.
       
       Die Folgen des Urteils gehen über den Einzelfall hinaus. „Es hat viel
       weitere Auswirkungen: Südafrika hat die Pflicht, internationale Verbrechen
       zu verfolgen, wo immer sie begangen werden“, meint Nicole Fritz. „Das ist
       ein wichtiger Schritt für die internationale Justiz.“ Zunächst aber ist ein
       Einspruch gegen das Urteil vor dem Verfassungsgericht möglich.
       
       9 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martina Schwikowski
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Recherchefonds Ausland
       
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