# taz.de -- Kommentar Schäfer-Bericht: Komplettversagen ohne Konsequenzen
       
       > Das Bild, das von den Ermittlungsbehörden gezeichnet wird, ist
       > schockierend. Sie waren keine Sicherheits-, sondern
       > Unsicherheitsbehörden.
       
       Es gibt nur eine gute Nachricht im Bericht der Thüringer Expertenkommission
       – wenn man von einer „guten Nachricht“ im Zusammenhang mit den zehn Morden
       des NSU überhaupt reden will. Die drei Neonazis seien nicht von staatlichen
       Stellen gedeckt worden oder selbst V-Leute des Verfassungsschutzes gewesen.
       Entsprechende Vermutungen hätten sich nicht im Geringsten erhärten lassen
       können, schreibt das Gremium um den ehemaligen Bundesrichter Schäfer. Alles
       andere hätte die Republik an den Rand der Staatskrise gebracht.
       
       Schockierend genug ist aber das restliche Bild, das dieser erste Bericht zu
       den Fehlern der Behörden im Zusammenhang mit dem NSU zeichnet. Sowohl die
       Thüringer Polizei als auch der Verfassungsschutz des Freistaats haben
       komplett versagt und dadurch nicht verhindert, dass die Neonazis vom Jahr
       2000 an eine beispiellose Mordserie starten konnten.
       
       Die Zielfahnder des Landeskriminalamts, so heißt es in dem Bericht der
       Schäfer-Kommission, hätten von der rechtsextremen Szene kaum eine Ahnung
       gehabt; die Ermittlungen im Umfeld des abgetauchten Neonazitrios seien
       völlig unkoordiniert gewesen, an vielversprechenden Stellen sei nur
       unzureichend weiterermittelt worden. Noch dramatischer erscheint das
       Versagen des Thüringer Verfassungsschutzes, der Ende der 90er offenbar eine
       außer Kontrolle geratene Chaosbehörde war. Dort gingen über V-Leute in der
       Neonaziszene zahlreiche brisante Hinweise ein, die darauf hindeuteten, dass
       das Trio im Untergrund Überfälle beging und eine rechte Terrorgruppe
       gründete. Der Verfassungsschutz behielt diese Informationen für sich. Das
       Urteil der Schäfer-Kommission: Der Geheimdienst habe „durch sein Verhalten
       die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Suche nach dem Trio
       massiv beeinträchtigt“.
       
       Die Thüringer Behörden waren keine Sicherheits-, sondern
       Unsicherheitsbehörden. Ihr Komplettversagen muss Konsequenzen haben,
       strukturell wie personell – was allerdings schwierig wird, da viele der in
       den 90er Jahren Verantwortlichen schon lange nicht mehr auf ihren Sesseln
       sitzen; auch deshalb hat es bisher im Zusammenhang mit dem NSU keinen
       Rücktritt gegeben. Doch in manchen Fällen scheint die Schlamperei der
       Beamten sogar so fahrlässig gewesen zu sein, dass sich Staatsanwälte die
       Vorgänge noch mal anschauen sollten.
       
       15 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf Schmidt
       
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