# taz.de -- Metall- und Elektroindustrie: Metaller erhalten 4,3 Prozent mehr Lohn
       
       > Der Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie beschert den
       > Beschäftigten ab Mai ein kräftiges Lohnplus. Eine Einigung zur Zeitarbeit
       > hat wenig Auswirkungen.
       
 (IMG) Bild: Kann sich auf mehr Lohn freuen: Metallarbeiter.
       
       SINDELFINGEN taz/afp | Der Tarifkonflikt in der Metall- und
       Elektroindustrie ist im traditionellen Pilotbezirk Baden-Württemberg
       beigelegt. Rückwirkend ab 1. Mai erhalten die 800.000 Beschäftigten der
       Branche in dem Bundesland 4,3 Prozent mehr Lohn, wie Gewerkschaft und
       Arbeitgeber am Samstag mitteilten. Auszubildende sollen künftig in der
       Regel unbefristet übernommen werden, Leiharbeitern muss nach zwei Jahren
       ein Übernahmeangebot gemacht werden.
       
       Das Lohnplus von 4,3 Prozent liege deutlich über der Inflationsrate,
       begrüßte IG-Metall-Chef Berthold Huber die Einigung in der fünften
       Tarifrunde. Die IG Metall war mit der Forderung nach einem Lohnplus von 6,5
       Prozent in die Verhandlungen gegangen. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit
       von 13 Monaten.
       
       Der Gewerkschaftschef empfahl nach Angaben eines Sprechers eine Übernahme
       in den anderen Tarifbezirken. Die Einigung im Südwesten könnte folglich
       Grundlage für einen Abschluss für alle rund 3,6 Millionen Beschäftigen der
       Branche in Deutschland sein.
       
       Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Martin Kannegiesser,
       erklärte, der Tarifvertrag bedeute ein „kräftiges Reallohnplus“ für die
       Mitarbeiter der Branche. Bei der Übernahme von Auszubildenden sollen nach
       Arbeitgeberangaben wie bisher die Unternehmer entscheiden, wer unbefristet
       weiterbeschäftigt wird. „Im Rahmen des betrieblichen Bedarfs“ sollten
       Auszubildende jedoch „in der Regel nach bestandener Abschlussprüfung
       unbefristet übernommen werden“, was „ohnehin weitgehende Praxis“ sei,
       erklärte Südwestmetall.
       
       Zum strittigen Punkt der Leiharbeit wurde laut Arbeitgebern vereinbart,
       dass Zeitarbeitnehmer bis zu zwei Jahren ohne Einschränkungen in ein und
       demselben Betrieb arbeiten dürfen. Nach 18 Monaten muss eine unbefristete
       Übernahme geprüft werden. Durch freiwillige Betriebsvereinbarungen können
       zudem weitere Regelungen beschlossen werden.
       
       Zuvor hatten die Arbeitgeber erklärt, dass die allermeisten
       Zeitarbeitnehmer keine zwölf Monate im selben Betrieb tätig sind – die
       Zweijahresregel tangiert diese Unternehmen also kaum.
       
       20 May 2012
       
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