# taz.de -- Urteil in den USA: 30 Tage Haft für Cybermobbing
       
       > Ein US-Student filmte heimlich seinen homosexuellen Kommilitonen und
       > veröffentlichte das Video auf Twitter. Der Gemobbte stürzte sich in den
       > Tod.
       
 (IMG) Bild: Der Vater (r.) des Angeklagten als Zeuge während der Verhandlung in New Brunswick.
       
       NEW BRUNSWICK dapd | Ein Gericht in den USA hat einen ehemaligen Studenten
       zu einer 30-tägigen Gefängnisstrafe wegen Cybermobbings verurteilt. Der
       angeklagte Ex-Student an der Rutgers-Universität in New Jersey filmte im
       Herbst 2010 einen schwulen Kommilitonen heimlich mit einer Webcam, als
       dieser einen Mann küsste. Der Fall geriet in die Schlagzeilen, weil sich
       der geoutete 18-Jährige einen Abend nach dem Vorfall von einer Brücke in
       den Tod stürzte.
       
       Dem 20-jährigen Angeklagten drohten bis zu zehn Jahre Haft. Richter Glenn
       Berman sprach am Montag über die Haftstrafe hinaus eine dreijährige
       Bewährungsstrafe aus und verurteilte den Angeklagten zur Zahlung von 10.000
       Dollar an eine Organisation für Mobbing-Opfer.
       
       Zudem muss er sich einer Therapie unterziehen. „Unsere Gesellschaft hat
       jedes Recht, null Toleranz gegenüber Intoleranz zu erwarten“, sagte Richter
       Berman.
       
       Berman sprach sich dagegen aus, dass der Verurteilte in seine Heimat Indien
       abgeschoben wird. Schuldig gesprochen wurde er in allen 15 Anklagepunkten
       bereits vor zwei Monaten. Ihm wurde der Selbstmord seines Mitbewohners
       nicht zur Last gelegt, dennoch musste er sich wegen Diskriminierung und
       Einschüchterung verantworten.
       
       ## Aufforderung an Mitstudenten
       
       Der ehemalige Student teilte sich mit seinem späteren Opfer zum
       Tatzeitpunkt ein Zimmer. Nachdem ihn sein Kommilitone gebeten hatte, das
       Zimmer zu verlassen, weil er Besuch erwartete, schaltete der Angeklagte
       seine Webcam ein. Er filmte seinen Mitbewohner, wie er seinen Besucher
       küsste, und berichtete über Twitter davon. Zudem forderte er weitere
       Kommilitonen auf, sich das Video anzusehen.
       
       Sollte die Staatsanwaltschaft wegen des geringen Strafmaßes Berufung
       einlegen, könnte dem Verurteilten der Antritt der Haftstrafe am 31. Mai
       erspart bleiben. Aktivisten für die Rechte von Homosexuellen werteten den
       Selbstmord als Beispiel für die gravierenden Folgen von Mobbing gegen
       Schwule.
       
       Die in New Jersey ansässige Organisation Garden State Equality nannte das
       verhängte Strafmaß zu gering.
       
       22 May 2012
       
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       wirklich mal etwas zu erklären.