# taz.de -- Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger: Fünf Quadratmeter mehr Platz
       
       > Langzeitarbeitslose in Nordrhein-Westfalen dürfen jetzt eine größere
       > Wohnung haben, sagt das Bundessozialgericht. In Berlin sind größere
       > Wohnungen zu teuer.
       
 (IMG) Bild: Teures Plätzchen: Mieten liegen oft über der für Hartz-IV-Empfänger erlaubten Höhe.
       
       BERLIN taz | Arbeitslosengeld-II-Empfänger in Nordrhein-Westfalen dürfen
       jetzt in etwas größeren Wohnungen leben: Nach einem kürzlich ergangenen
       Urteil des Bundessozialgerichts müssen einem alleinlebenden Empfänger von
       Arbeitslosengeld II (Hartz IV) künftig 50 Quadratmeter Wohnfläche
       zugestanden werden. Bisher galt ein Richtwert von 45 Quadratmetern.
       
       Das Bundessozialgericht verwies in seinem jüngsten Urteil auf seine
       Entscheidung aus dem Jahr 2009. Danach orientiert sich die „Angemessenheit“
       der Unterkunftskosten an den landesrechtlichen Bestimmungen zum
       Wohnraumförderungsgesetz: Nach diesen stehen MieterInnen im sozialen
       Wohnungsbau 50 Quadratmeter zu.
       
       Gegen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen laufende Kostensenkungsverfahren
       wegen zu großer Wohnungen „werden daher gestoppt“, erklärte Andreas
       Kletzander, Sprecher des Jobcenters Wuppertal, der taz. Harald Thomé,
       Vorsitzender der Sozialberatung Tacheles, forderte von den Jobcentern und
       Sozialverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, alle
       Kostensenkungsaufforderungen rückwirkend zum Jahr 2010 für unwirksam zu
       erklären. Dank der Heraufsetzung der Quadratmeterzahl erhalten
       alleinstehende Hartz-IV-EmpfängerInnen in Wuppertal jetzt bis zu 242 Euro
       Monatskaltmiete erstattet, bisher waren es 218 Euro.
       
       In den meisten Bundesländern gilt für alleinlebende Hartz-IV-EmpfängerInnen
       bereits eine Obergrenze von 50 Quadratmetern. Dort schwelt der Streit über
       die geltenden Mietpreisgrenzen, die aus der Quadratmeterzahl und den
       Bestandsmieten für Wohnungen in „einfacher Lage“ errechnet werden.
       
       ## Bei Neuanmietungen werden höhere Mieten verlangt
       
       So gilt in Berlin für alleinlebende Hartz-IV-EmpfängerInnen seit Mai eine
       Mietobergrenze von 396 Euro warm für eine Einzimmerwohnung mit Fernwärme,
       sagte Franciska Obermeyer, Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung. Bei
       einer Neuanmietung werden aber oft höhere Mieten verlangt.
       
       Initiativen wie die Berliner „AG Wohnen“ der Erwerbslosen in der
       Gewerkschaft Ver.di rügen deshalb, dass sich der Mietspiegel auf
       „Bestandsmieten“ bezieht. „Die Kosten der Angebotsmieten bei einer
       Neuanmietung“ würden nicht abgebildet, heißt es in einer Stellungnahme.
       
       23 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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