# taz.de -- Migranten protestieren: Integrationsbeirat wird geschrumpft
       
       > Stellvertreter der gewählten MigrantInnen sollen nicht mehr in dem
       > Gremium mitmachen. Die Betroffenen reagieren mit Unverständnis.
       
 (IMG) Bild: "Wir in Berlin versuchen, aktiv Ressentiments zu bekämpfen"
       
       Anfang Mai wurde der Landesbeirat für Integration neu gewählt – erstmals
       schafften es mehrheitlich RepräsentantInnen muslimischer Organisationen als
       Vertreter der Berliner MigrantInnen in den Beirat. Nun steht dem
       Beratungsgremium eine weitere Veränderung ins Haus: Nach einem Schreiben
       der Senatsverwaltung für Integration, das der taz vorliegt, sollen künftig
       die StellvertreterInnen der gewählten MigrantInnen nicht mehr an den
       Sitzungen des Beirats teilnehmen dürfen.
       
       Sieben Mitglieder des 2003 gegründeten integrationspolitischen
       Beratungsgremiums, dem ansonsten VertreterInnen der Senats- und
       Bezirksverwaltungen sowie anderer gesellschaftlicher Gruppen angehören,
       werden von Berliner MigrantInnenorganisationen durch Wahl bestimmt. Alle
       sieben haben ebenfalls gewählte StellvertreterInnen, die bisher – als nicht
       stimmberechtigte Mitglieder – ebenfalls regulär an den Sitzungen des
       Beirats teilnahmen.
       
       Nun heißt es in einem Anschreiben des Integrationsbeauftragten des Senats,
       Günter Pinieng, an die StellvertreterInnen, dass „lediglich das
       stimmberechtigte Mitglied berechtigt ist, an den Sitzungen teilzunehmen“.
       Nur wenn das stimmberechtigte Mitglied verhindert sei, könnten die
       Stellvertreter teilnehmen. Dies sei den neuen Vorgaben aus dem Gesetz für
       Partizipation und Integration geschuldet. Mit dem Ende 2011 beschlossenen
       Gesetz wurde der Integrationsbeirat juristisch verankert.
       
       Da der Beirat nun auf gesetzlicher Basis arbeite, müsse auch dessen Satzung
       „rechtssicher aufgebaut“ werden, sagte Piening auf Nachfrage der taz. Die
       rechtliche Prüfung durch die Senatsverwaltung habe ergeben, dass eine
       Teilnahme der Stellvertreter nicht möglich sei. Durch die rechtliche
       Fundierung habe der Beirat einerseits mehr Einfluss. Dies schaffe aber auch
       „neue Zwänge“, so Piening.
       
       Sie sehe keinen Nutzen in der neuen Regelung, sagt dagegen Claudia Hahn, im
       letzten wie im künftigen Beirat stellvertretende Migrantenvertreterin: „Je
       weniger Migrantenvertreter es in den Sitzungen gibt, desto kleiner ist die
       vertretene gesellschaftliche Vielfalt.“ Zudem müsse die ehrenamtliche
       Arbeit der Migranten in dem Gremium und seinen diversen
       Arbeitsgemeinschaften künftig von weniger Menschen geleistet werden: „Das
       ist, ganz entgegen der Absicht des neuen Partizipationsgesetzes, eine
       Einschränkung von Partizipation.“
       
       Tatsächlich definiert das Integrationsgesetz in Paragraf 6 zwar klar die
       stimmberechtigten Mitglieder des Beirats, schließt aber die Teilnahme
       anderer nicht ausdrücklich aus. Laut Absatz 1 kann der Beirat die Aufnahme
       weiterer beratender Mitglieder sogar selbst beschließen.
       
       29 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
       
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