# taz.de -- Kabinett beschließt Grundgesetzänderung: Ein Bündchen für bessere Bildung
       
       > Die Bundesregierung hat beschlossen, wieder mit den Ländern im
       > Hochschulbereich zusammenzuarbeiten. Doch dafür muss sie zuerst das
       > Grundgesetz ändern.
       
 (IMG) Bild: Der Bund will mehr investieren – zum Beispiel in die „Eliteuniversität“ in München.
       
       BERLIN taz | Kaum war Familienministerin Kristina schröder (CDU) mit dem
       Thema Kitas durch und die Stufen der Bundespressekonferenz herabgetänzelt,
       erklomm die Bundesbildungsministerin diese, um über Unis zu sprechen.
       Annette Schavan (CDU) gab am Mittwoch bekannt, dass die Regierung ihren
       Gesetzentwurf zur Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund
       und Ländern gebilligt hat.
       
       Demnach soll Artikel 91b des Grundgesetzes so geändert werden, dass der
       Bund künftig auch „Einrichtungen im Wissenschaftsbereich“ finanziell
       fördern kann. Gemeint sind exzellente Hochschulen oder an Hochschulen
       angedockte Forschungszentren. Derzeit darf sich der Bund nicht dauerhaft um
       die Unis kümmern, sondern bringt sich nur in zeitlich begrenzte Projekte
       wie etwa die Exzellenzinitiative ein. Die Föderalismusreform, auf die sich
       Bund und Länder 2006 einigten, sieht nämlich vor, dass für Schulen und
       Hochschulen allein die Bundesländer zuständig sind.
       
       Natürlich spiele bei der angestrebten Grundgesetzänderung auch die Zeit
       nach der Exzellenzinitiative eine Rolle, meinte Schavan. Aber: „Es geht
       nicht darum, Exzellenzuniversitäten in die Arme des Bundes zu holen.“
       Vielmehr wolle sie gemeinsam mit den Länder das Wissenschaftssystem stärken
       und weiterentwickeln. Damit das realisierbar ist, müssen Bundesrat und
       Bundestag der Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Doch
       SPD, Grüne und Linke ärgert, dass die Bundesregierung die Schulen einfach
       übergeht.
       
       „Wir brauchen nicht bloß eine Lockerung, sondern eine komplette Aufhebung
       des Kooperationsverbots im Bildungsbereich“, meint etwa die
       nordrhein-westfälische Bildungsministerin und stellvertretende
       Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann (Grüne). Ähnlich äußerte sich ihre
       Kollegin Doris Ahnen (SPD) aus Rheinland-Pfalz. „Wenn wir eine
       Verfassungsänderung vereinbaren, dann sollten wir sie richtig machen“,
       sagte Ahnen.
       
       ## Schavan ist zuversichtlich
       
       Wenig Änderungsbedarf sieht indessen der baden-württembergische
       Ministerpräsident, Winfried Kretschmann (Grüne). Er gilt als Föderalist aus
       Überzeugung. „Wir werden das Gespräch mit dem Bund suchen“, meinte aber ein
       Sprecher. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag,
       Ernst Dieter Rossmann kündigte an, dass seine Fraktion den vom Kabinett
       beschlossenen Gesetzentwurf ablehnen werde.
       
       Schavan ist dennoch zuversichtlich, dass sie die Länder überzeugen kann.
       Der jetzige Konsens sei schließlich von ihnen initiiert worden. Die
       Grundgesetzänderung wird im September zunächst in der Länderkammer
       debattiert, einen Monat später im Bundestag.
       
       30 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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