# taz.de -- Lesbische Mitarbeiterin in Elternzeit: Kirche darf Erzieherin nicht kündigen
       
       > Die Moralvorstellungen einer lesbischen Erzieherin verstoßen gegen die
       > der Katholischen Kirche. Rauswerfen darf sie die Frau während ihrer
       > Elternzeit jedoch nicht, entschied jetzt ein Gericht.
       
 (IMG) Bild: „Ich wollte es sagen, um dieser Geheimnistuerei, dieser Lügerei, ein Ende zu setzen.“ Isa K. vor Gericht.
       
       AUGSBURG dpa | Die katholische Kirche darf nach einem Urteil des Augsburger
       Verwaltungsgerichts eine lesbische Kindergarten-Leiterin nicht während der
       Elternzeit kündigen. Spätestens nach Ablauf der Elternzeit ist der Rauswurf
       der 39-Jährigen aber wohl unvermeidlich – ihre Homosexualität verstößt
       gegen die Moralvorstellungen der Kirche.
       
       Das Gericht erklärte am Dienstag, die Kirche habe sehr wohl das Recht,
       jemanden zu kündigen, der gegen religiöse Glaubenssätze verstoße.
       Religionsgemeinschaften können ihre Angelegenheiten grundsätzlich
       eigenverantwortlich regeln. „So etwas wie eine Lebensgemeinschaft zwischen
       Frauen ist natürlich für die Kirche undenkbar“, sagte Richter Ivo Moll.
       Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Elternzeit-Schutzbestimmungen
       außer Kraft zu setzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
       
       Die Frau aus dem Landkreis Neu-Ulm hatte ihre sexuelle Orientierung
       jahrelang geheim gehalten. Nach der Geburt ihres Kindes habe sie das ändern
       wollen, sagte die Erzieherin. Sie informierte ihren kirchlichen
       Arbeitgeber, dass sie eine Lebenspartnerschaft mit einer Frau eingegangen
       sei. „Ich wollte es sagen, um dieser Geheimnistuerei, dieser Lügerei, ein
       Ende zu setzen.“
       
       Die Kirche sah in der Homosexualität einen schwerwiegenden
       Loyalitätsverstoß und wollte die 39-Jährige sofort hinauswerfen – trotz
       Elternzeit. Weil für Mütter in dieser Zeit aber besondere
       Schutzbestimmungen gelten, musste das Gewerbeaufsichtsamt zustimmen. Doch
       die Behörde weigerte sich. Die Pfarrkirchenstiftung zog deshalb gegen den
       Freistaat Bayern vor Gericht.
       
       19 Jun 2012
       
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