# taz.de -- Glühbirnen-Satire bleibt verboten: Niemand heizt mit „Heatballs“
       
       > Aus Protest gegen das Glühbirnenverbot wollten zwei Ingenieure Glühbirnen
       > als Mini-Heizungen verkaufen. Richter sind sich sicher: Niemand käme auf
       > die Idee, damit zu heizen.
       
 (IMG) Bild: „Nicht zur Raumbeleuchtung“: Heatballs vor Gericht.
       
       AACHEN dpa | Eine Satire-Aktion, bei der Glühbirnen als Heizlampen verkauft
       werden, bleibt nach einem Urteil verboten. Die „Heatballs“-Aktion verstoße
       gegen das Glühlampenverbot der EU, urteilte das Verwaltungsgericht Aachen
       am Dienstag und bestätigte eine Verfügung der Bezirksregierung Köln.
       
       Für Verbraucher seien Heatballs normale Glühlampen zum Leuchten und keine
       Speziallampen zum Heizen. Zwei Ingenieure hatten aus Protest gegen das
       europäische Verbot Glühbirnen als angebliche Heizlampen verkauft. Die
       Bezirksregierung hatte ihnen das verboten. Gegen die Verfügung hatten die
       Initiatoren geklagt (3 K 181/11).
       
       Durch das Verbot werde die Kunstfreiheit nicht verletzt, meinte die Kammer.
       Nach dem Urteil dürfen die beiden Aktivisten 40.000 in China produzierte
       Glühbirnen mit dem Aufdruck „Heatball“ in Deutschland nicht verkaufen. Die
       Kläger ließen offen, ob sie in Berufung gehen.
       
       Kläger Siegfried Rotthäuser wertete die Aktion trotzdem als Erfolg. „Wir
       haben Aufmerksamkeit erregt. Jetzt beschäftigen sich auch andere mit der
       Kritik am Glühlampenverbot.“ So bezweifeln die Aktivisten etwa, dass man
       mit der Verbannung der „kleinen, harmlosen“ Glühbirne das Weltklima retten
       könne.
       
       Mit ihrer Aktion spießten die Ingenieure Rotthäuser und Rudolf Hannot die
       Definition von Lampe in der EU-Verordnung auf: als Gerät zur Erzeugung von
       sichtbarem Licht. Tatsächlich erzeuge die Glühlampe aber zu 95 Prozent
       Wärme. „Der Heatball ist wegen der geringen Lichtabgabe zu
       Beleuchtungszwecken nicht geeignet“, steht in der Information für
       Verbraucher. Der Heatball sei eine Speziallampe für Niedrigenergiehäuser.
       Zur Demonstration hatten die Kläger einen selbstgebauten, mit Heatballs
       betriebenen Radiator zur Verhandlung mitgebracht.
       
       Der Heatball wird wohl nicht in der Versenkung verschwinden. Rotthäuser und
       Hannot haben mittlerweile den Heatball 2.0 auf den Markt gebracht. Gegen
       den Rohling, eine im Handel erhältliche Speziallampe von Philips, hatte die
       Bezirksregierung Köln nach eigenen Angaben vor Gericht nichts einzuwenden.
       Ob die Lampe auch zulässig ist, wenn Heatball draufsteht, prüfe jetzt das
       nordrhein-westfälische Umweltministerium.
       
       „Wir wollen keine Glühbirnen-Händler werden“, sagte Rotthäuser. Die Kläger
       wollten die Möglichkeiten einer Speziallampe ausloten und die Behörden zu
       einer klaren Positionierung zwingen. Der Streit um den Heatball habe sie
       bisher rund 50.000 Euro gekostet.
       
       19 Jun 2012
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Verstoß gegen europäisches Recht: Heatballs glühen zu sehr
       
       Zwei Ingenieure aus dem Rheinland hatten versucht, mit "Heatballs" das
       Glühbirnenverbot zu umgehen. Jetzt klagen sie vor dem Verwaltungsgericht
       Aachen.