# taz.de -- Urteil am Kölner Landgericht: Beschneidung gilt als Körperverletzung
       
       > Ein Gericht hat festgestellt, dass Beschneidung von Kindern aus
       > religiösen Gründen grundsätzlich strafbar ist. Im Fall des vierjährigen
       > Kölners wurde der Arzt aber freigesprochen.
       
 (IMG) Bild: Operationen an Kindern müssen medizinisch notwendig sein.
       
       KÖLN dpa | Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach
       Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. In einem am
       Dienstag veröffentlichten Urteil sprach das Gericht einen Arzt, der einen
       Jungen beschnitten hatte, zwar frei.
       
       Dies jedoch nur mit der Begründung, dass der Arzt von der Strafbarkeit
       nichts gewusst habe und deshalb einem „Verbotsirrtum“ unterlegen sei.
       Tatsächlich müssten Beschneidungen als „rechtswidrige Körperverletzung“
       betrachtet werden, urteilte das Landgericht. Über das Urteil hatte als
       erstes die Financial Times Deutschland berichtet.
       
       In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch
       der muslimischen Eltern beschnitten. Zwei Tage später kam es zu
       Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Davon
       erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt.
       
       Das Amtsgericht Köln sprach den Mediziner in erster Instanz frei, weil eine
       Einwilligung der Eltern vorgelegen habe. Außerdem sei die Beschneidung eine
       „traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und
       religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft“.
       
       Das Landgericht bestätigte den Freispruch, doch aus ganz anderen Gründen.
       Es verwies darauf, dass der Arzt geglaubt habe, er würde rechtmäßig
       handeln. Dies sei aufgrund der bisher unklaren Rechtssituation auch
       glaubhaft. Tatsächlich aber müssten Beschneidungen in einem solchen Fall
       als illegal betrachtet werden, da sie die körperliche Unversehrtheit des
       Kindes beeinträchtigten.
       
       Das Landgericht bestätigte, dass die Beschneidung in dem vorliegenden Fall
       medizinisch fachgerecht vorgenommen worden sei. Es wies außerdem darauf
       hin, dass Beschneidungen weiterhin legal seien, sofern sie medizinisch
       geboten seien, etwa aufgrund einer Vorhautverengung.
       
       26 Jun 2012
       
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