# taz.de -- Islamische Kleidungsvorschriften: Mädchen soll nicht schwimmen
       
       > Eine muslimische Familie aus Bremen klagt bisher erfolgslos gegen
       > gemischten Schwimmunterricht für ihre Tochter. Nun soll das
       > Bundesverfassungsgericht darüber urteilen.
       
 (IMG) Bild: Ab welchem Alter darf auf den Schwimmunterricht verzichtet werden?
       
       HAMBURG taz | Eine muslimische Familie aus Bremen will vor das
       Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine Befreiung ihrer Tochter vom
       schulischen Schwimmunterricht durchzusetzen.
       
       Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat am 13. Juni entschieden, dass
       Schülerinnen muslimischen Glaubens grundsätzlich am Schwimmunterricht
       teilnehmen müssen. Die Familie war mit ihrem Antrag auf einstweilige
       Anordnung gescheitert.
       
       Die Eltern der Neunjährigen argumentieren, nach ihrer Auslegung des Korans
       würden die islamischen Kleidungsvorschriften bereits ab einem Alter von
       achteinhalb Jahren gelten. Somit wäre zwar die Teilnahme am Sportunterricht
       in weiter Kleidung, nicht aber am gemischten Schwimmunterricht erlaubt.
       
       Das OVG ist der Auffassung, erst nach Einsetzen der Pubertät, nach
       Vollendung des zwölften Lebensjahres, hätten muslimische Schülerinnen einen
       Anspruch, vom Schwimmunterricht befreit zu werden. Anwalt Matthias
       Westerholt reicht jetzt Verfassungsbeschwerde ein.
       
       2 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Yasmina Sayhi
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kanzlerkandidatur
       
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