# taz.de -- Schlichtungsstelle für Flugentschädigung: Flug verspätet, Geld zurück
       
       > Flugpassagiere haben es künftig leichter. Eine Schlichtungsstelle soll
       > künftig den Anspruch auf Entschädigung bei Flugreisen regeln. Pauschal-
       > und Geschäftsreisen sind ausgenommen.
       
 (IMG) Bild: Koffer weg? Zukünftig soll das Problem eine Schlichtungsstelle regeln.
       
       BERLIN taz/dapd | Ausgefallene oder überbuchte Flüge, starke Verspätungen,
       verpasste Anschlüsse und verlorenes Gepäck: Wer bei Flugreisen auf solche
       Probleme stieß, hatte es bisher schwer, den gesetzlichen Anspruch auf
       Entschädigung auch tatsächlich durchzusetzen. Wenn die Airline eine Zahlung
       verweigerte – und das war bisher eher die Regel als die Ausnahme –, blieb
       nur der Weg vors Gericht. Doch den scheuten viele Flugreisende wegen des
       Aufwands und der Sorge, am Ende auf Kosten sitzenzubleiben.
       
       Das soll sich nun ändern. Wie bei Bus und Bahn schon üblich, sollen sich
       Flugreisende künftig an eine Schlichtungsstelle wenden können, wenn ihr
       Anspruch nicht erfüllt wird. Die gesetzlichen Grundlagen dafür hat das
       Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet. Wenn der Bundestag nach der
       Sommerpause dem Gesetz ebenfalls zustimmt, können die Rechte schon zur
       Wintersaison genutzt werden.
       
       Im Gesetz ist vorgesehen, dass Fluggesellschaften sich auf freiwilliger
       Basis an der Schlichtung beteiligen. Die beiden größten Branchenverbände,
       der Bundesverband Deutsche Luftverkehrswirtschaft und das Board of Airline
       Representatives in Germany haben bereits angekündigt, dass ihre Mitglieder
       sich beteiligen. Sie sollen eine oder mehrere Schlichtungsstellen
       einrichten. „Die Freiwilligkeit erhöht die Akzeptanz der Entscheidungen“,
       sagte eine Sprecherin des Justizministeriums zur Begründung. Passagiere von
       Fluggesellschaften, die sich nicht freiwillig beteiligen, sollen sich an
       eine staatliche Schlichtungsstelle wenden können.
       
       Voraussetzung für die außergerichtliche Schlichtung ist, dass der Anspruch
       mindestens 10 und höchstens 5.000 Euro beträgt. Für Pauschalreisende gibt
       es Einschränkungen: Sie müssen sich in bestimmten Fällen erst an ihren
       Reisveranstalter wenden. Auch Geschäftsreisende, bei denen die Firma
       gebucht hat, sind ausgenommen. Für den Verbraucher soll das Verfahren
       zunächst kostenlos sein, sofern kein offensichtlicher Missbrauch vorliegt.
       Wenn Fluggast oder Airline den Schiedsspruch nicht akzeptieren, steht
       beiden Seiten der Gang vor Gericht offen.
       
       Die Verbraucherzentale begrüßte die Einrichtung grundsätzlich. Allerdings
       sei es ein Fehler, dass die Teilnahme freiwillig sei, sagte Bundes-Vorstand
       Gerd Billen. SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber forderte eine einheitliche
       Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger.
       
       4 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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