# taz.de -- Wasser: Auf Nummer sicher
       
       > Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Rechnungen der Berliner Wasserbetriebe
       > nur unter Vorbehalt zu bezahlen.
       
 (IMG) Bild: Ein zunehmend teures Vergnügen: Wasser.
       
       Die Verbraucherzentrale Berlin rät den Kunden, die Rechnungen für die
       Berliner Wasserversorgung nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Damit soll
       sichergestellt werden, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) zu viel
       gezahlte Entgelte auch zurückerstatten.
       
       Das Bundeskartellamt hatte Anfang Juni eine Senkung der Berliner
       Wasserpreise verfügt: Rückwirkend zum 1. Januar 2012 sollen die Preise um
       18 Prozent fallen, in den Jahren 2013 bis 2015 um 17 Prozent. Nach Angaben
       der Verbraucherzentrale bedeutet das eine durchschnittliche Preisreduktion
       von 15 Euro pro WasserverbraucherIn und Jahr. Den BWB würden damit 254
       Millionen Euro über die nächsten Jahre entgehen. Dagegen zieht der
       Wasserversorger vor das Oberlandesgericht Düsseldorf, eine Entscheidung
       erfolgt nicht vor dem kommenden Jahr.
       
       „Es wäre schon ein dickes Ding, wenn die BWB zu viel bezahlte Entgelte
       nicht zurückzahlen würde“, sagte der Jurist der VZ Berlin, Bernd
       Ruschinzik, der taz. Die Verbraucherschützer raten Haus- und
       WohnungsbesitzerInnen, den BWB bei Rechnungserhalt mitzuteilen, dass die
       Beträge unter Vorbehalt gezahlt werden. Auch MieterInnen sollten die
       Wasserkosten gegenüber den Vermietern unter Vorbehalt begleichen.
       Unterstützt wird die Empfehlung auch vom Berliner Wassertisch und dem
       Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Der Vorbehalt soll sicherstellen, dass
       die Kunden zu viel gezahltes Geld mindestens bis zum Zeitpunkt des
       ausgesprochenen Vorbehalts zurückfordern können.
       
       Die BWB bezeichnet den Vorbehaltsaufruf derweil als überflüssig. Eine
       Gerichtsentscheidung zu einer rückwirkenden Kostenerstattung würde so von
       den BWB auch umgesetzt werden. „Dabei werden wir alle Leute rechtlich
       gleich behandeln“, so BWB-Sprecher Stephan Natz.
       
       Ob das Bundeskartellamt auch eine Rückerstattung für überhöhte Wasserpreise
       zwischen 2009 und 2011 anordnen wird, steht weiterhin nicht fest.
       
       6 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Kulms
       
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