# taz.de -- Koalitionskrach: Grüne geben nicht klein bei
       
       > Im Streit um die Besetzung des Bürgerschaftsdirektoren-Postens haben die
       > Grünen jetzt Verfahrensmängel aufgelistet.
       
 (IMG) Bild: Christian Weber, Bürgerschaftspräsident, muss sich auf eine Auseinandersetzung um den Direktorenposten einstellen.
       
       Der Konflikt zwischen den beiden Koalitionspartnern, SPD und Grünen, ist
       nach dem Besuch des Bürgerschaftspräsidenten Christian Weber in der
       Fraktion der Grünen keineswegs ausgestanden. Als der Bürgerschaftsvorstand
       im Frühjahr auf Wunsch von Weber den bisherigen Direktor Karl-Heinz Hage in
       den vorzeitigen Ruhestand entließ, war vereinbart worden, dass der
       Nachfolger einvernehmlich ausgesucht wird – dass er dieses Zusage gebrochen
       hat, musste Weber einräumen. Auch in der Sache, dem Streit um die
       Nachfolge, war nichts geklärt worden.
       
       Silvia Schön, Vertreterin der Grünen im Bürgerschaftsvorstand, hat daher
       gestern einen Brief an den Präsidenten geschrieben, in dem sie gleich
       mehrere Verfahrensfehler im Auswahlverfahren für den neuen
       Bürgerschaftsdirektor auflistet und fordert, dass eine „staatliche neutrale
       Stelle“ das Verfahren begutachten solle. Gegen das Votum der beiden grünen
       Vertreter im Bürgerschaftsvorstand hatten SPD und CDU eine Abstimmung
       zugunsten des Kandidaten Frank Pietrzok, derzeit Fraktionsgeschäftsführer
       der SPD, durchgesetzt.
       
       Eigentlich hatte Weber am kommenden Dienstag Pietrzok förmlich ernennen
       wollen. Der Termin ist gestrichen – am Dienstag werden erst einmal Anwälte,
       die MitbewerberInnen vertreten, Akteneinsicht nehmen, um das Material für
       eine mögliche Konkurrentenklage zu sichten. Die Grünen haben von Anfang an
       gesagt, dass sie „erhebliche Verfahrensmängel“ sehen. Der Brief listet
       diese Mängel nun in aller Form auf. Die Anwälte der abgelehnten
       Konkurrenten werden das mit Interesse lesen, die Grünen verlangen aber
       unabhängig davon eine rechtliche Klärung.
       
       Damit wird der Fall zum Koalitionsthema zwischen SPD und Grünen. Bisher
       hatte der Koalitionsausschuss sich damit nicht befasst mit dem Hinweis, es
       gehe um eine interne Angelegenheit des Bürgerschaftsvorstandes.
       
       Die Verfahrensfehler im Detail: Die für Personalfragen zuständige
       Referentin der Bürgerschaftsverwaltung hat am 29. 6. die Mitglieder im
       Bürgerschaftsvorstand gebeten, die Begründung für ihre Voten von einer
       Sitzung am 12. 6. für die Auswahl der BewerberInnen, die zum
       Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollten, nachträglich
       aufzuschreiben. Damit hat die Bürgerschaftsverwaltung, so schließen die
       Grünen, versucht, „offensichtliche Verfahrensfehler nachträglich zu
       heilen“. Das Beamtenrecht verlangt eine Dokumentation des
       Bewerbungsverfahrens auch für die Auswahl zu Bewerbungsgesprächen.
       
       Die Auswahl sei zudem so erfolgt, dass jedes Mitglied im
       Bürgerschaftsvorstand „die von ihm favorisierten BewerberInnen ohne
       ausreichende sachliche Begründung“ auf die Liste der Einzuladenden setzen
       konnte. So erkläre sich auch die nachträgliche Bitte um Begründungen.
       
       Schließlich, so der Brief von Silvia Schön, hätten die Anhörungen „anhand
       der vorher vereinbarten Kriterien nachvollziehbar ausgewertet werden“
       müssen, das hätte in einem Protokoll festgehalten werden müssen. Auch das
       sei nicht passiert, die Bitte der Grünen um Unterbrechung der Sitzung sei
       abgelehnt worden. Auch das sei ein Verfahrensfehler.
       
       Die Ernennung eines neuen Bürgerschaftsdirektors, so fordert Silvia Schön,
       solle zurückgestellt werden, bis das Ergebnis einer Begutachtung vorliege.
       Durch eine Konkurrentenklage war die Stelle des Bürgerschaftsdirektors im
       Jahre 2008 fast zwei Jahre lang vakant geblieben.
       
       6 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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