# taz.de -- Urteil zu Burschenschaften: Rechtsextremer bleibt Rechtsextremer
       
       > „Zulässige Meinung“: Das Landgericht Bonn entscheidet, dass der
       > Chefredakteur der „Burschenschaftlichen Blätter“ als Kopf einer
       > rechtsextremen Bewegung bezeichnet werden darf.
       
 (IMG) Bild: Christian J. Becker vor dem Prozessauftakt am Mittwoch (04.07.2012) im Landgericht in Bonn.
       
       HAMBURG taz | Früher hätten Burschenschaftler einen solchen Streit
       vermutlich mit einem Duell geklärt. Später waren es dann zumeist
       verbandsinterne Gremien. Am Mittwoch aber hat das Landgericht Bonn
       entschieden, dass Christian J. Becker seinen Verbandsbruder Norbert
       Weidner, beide Mitglieder in der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks
       zu Bonn, als „höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen
       Bewegung“ bezeichnen darf, die aus Burschenschaften, NPD und
       Kameradschaften bestehe.
       
       „Das ist ein erster Etappenerfolg in der Tour gegen rechtsextreme
       Burschenschaftler“, sagte Becker, Mitinitiator der Initiative
       Burschenschafter gegen Neonazis, der taz. In der Begründung legten die
       Bonner Richter dar, dass Beckers Zuschreibung zu Weidner, Chefredakteur der
       einflussreichen Burschenschaftliche Blätter, eine „zulässige
       Meinungsäußerung“ sei. Das Gericht entschied zudem, dass Becker weiterhin
       sagen darf, dass Weidner mit Kartellburschenschaften die Gründung einer
       rechtsextremen Studentenpartei nach dem Vorbild des österreichischen Ring
       Freiheitlicher Studenten anstrebe. Er darf allerdings nicht mehr behaupten,
       Weidner hätte eine E-Mail vom ihm gehackt.
       
       „Dies kann ich verschmerzen“, sagte Becker. Entscheidend sei vielmehr, dass
       „erstmals ein Burschenschaftler per Gerichtsbeschluss wegen rechtsextremer
       Tendenzen“ ausgemacht wurde. In der 200-jährigen Geschichte der
       Burschenschaften sei das Urteil ein Meilenstein, so Becker. „Wer sich wie
       Herr Weidner über Jahre entsprechend positioniert, der muss mit auch
       zuweilen heftiger Kritik leben“, sagt Beckers Anwalt Ali Özkan und betont:
       „Anders als Herr Weidner selbst, hat das Gericht die politische Dimension
       des Prozesses erkannt.“
       
       ## Massiver Nachhall
       
       In der Deutschen Burschenschaft, in der über 120 Burschenschaften vereint
       sind, dürfte die Entscheidung massiv nachhallen. Schon beim Burschentag
       2012 im Juni in Eisenach führten Weidners Positionen zu starken
       Verstimmungen. Hatte er doch in der Mitgliederzeitung der „Raczeks“
       dargelegt, dass die Hinrichtung des Nazi-Widerstandskämpfers und Theologen
       Dietrich Bonhoeffer „rein juristisch gerechtfertigt“ und Bonhoeffer
       „zweifelsfrei ein Landesverräter“ gewesen sei. Fast 600 Burschenschaftler
       hatten Weidner in einem Aufruf kritisiert, ein Misstrauensantrag gegen den
       Chefredakteur der Burschen-Blätter lag vor. Die Mehrheit bestätigte damals
       aber Weidner im Amt, die Minderheit verließ die Versammlung.
       
       Ein Pyrrhussieg befürchtete selbst die rechte Wochenzeitung Junge Freiheit.
       Denn mit der Bestätigung könnte die Deutsche Burschenschaft weiter
       gespalten wurden sein. Liberalere Burschenschaften suchen auch längst die
       Distanz zu dem Dachverband. Mit dem Urteil gegen Weidner hofft dessen
       Gegner Becker, die Kritik am Rechtstrend weiter forcieren zu können.
       
       Das Urteil ist denn auch mehr als eine persönliche Niederlage. „Wir warten
       die schriftliche Begründung ab“, antwortet Weidner auf die Frage der taz,
       ob er Rechtsmittel einlegen will. Bei der Deutschen Burschenschaft ist man
       auch zurückhaltend. Pressesprecher Walter Tributsch sagt nur, dass vom 23.
       bis 26. November in Stuttgart ein außerordentlicher Burschentag stattfinden
       soll. Ob dort die Personalie Weidner neu verhandelt wird, ließ er offen.
       
       12 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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