# taz.de -- Schiedsgericht-Anhörung im Fall Armstrong: Eine schwere Etappe droht
       
       > Lance Armstrongs Hoffnungen auf ein schnelles Ende seines
       > Dopingverfahrens bleiben unerfüllt. Ausgerechnet sein Ex-Teamchef
       > Bruyneel ermöglicht nun ein Schiedsgerichtverfahren.
       
 (IMG) Bild: Champagner werden diese beiden Herren wohl so schnell nicht mehr zusammen trinken: Johann Bruyneel und Lance Armstrong bei der Tour de France 2005.
       
       CAP D'AGDE dpa | Lance Armstrong hat im laufenden Dopingverfahren einen
       weiteren Rückschlag erlitten. Nach den heftigen Anschuldigungen durch die
       amerikanische Anti-Doping-Agentur USADA wird es zur Anhörung vor einem
       Schiedsgericht kommen, bei dem voraussichtlich auch erstmals Beweise
       offengelegt und Belastungszeugen gehört werden.
       
       Diesen Schritt erzwang ausgerechnet Armstrongs ehemaliger Teamchef Johan
       Bruyneel, der in der Causa ebenfalls angeklagt ist und gegen die
       Doping-Vorwürfe nun Protest eingelegt hat. Über das weitere Vorgehen und
       eine mögliche lebenslange Sperre entscheidet ein Sportgericht. Armstrongs
       Hoffnungen auf ein schnelles Ende des Verfahrens haben sich damit vorerst
       nicht erfüllt.
       
       „Ich kann bestätigen, ein Schiedsgerichtsverfahren verlangt zu haben und
       die Anschuldigungen der USADA anzufechten“, teilte der Belgier am Samstag
       auf seiner Homepage mit. Die USADA hatte kurz zuvor ihrerseits über den
       Schritt informiert. Bruyneel, der auf seine Teilnahme bei der diesjährigen
       Tour de France verzichtete, hofft bei der Anhörung auf die Bestätigung,
       „dass es bei dem Fall nie so weit hätte kommen dürfen“, schrieb er weiter.
       
       Armstrong, Bruyneel sowie vier weitere Ärzte und Betreuer der früheren
       Teams US Postal und Discovery Channel waren im Juni von der USADA angeklagt
       worden. Drei von ihnen – darunter der als „Dottore EPO“ bekannte
       italienische Mediziner Michele Ferrari – ließen nach jüngsten Angaben der
       Agentur eine Einspruchsfrist ablaufen.
       
       ## Prozess kann für Armstrong fatale Folgen haben
       
       Von dem ganzen Verfahren will Ferrari nun aber nichts wissen: Er sei weder
       offiziell über die Anschuldigungen informiert worden, noch sei er überhaupt
       in irgendwelche Doping-Praktiken involviert gewesen, verkündete der frühere
       Armstrong-Arzt auf seiner Homepage.
       
       Für Ex-Radstar Armstrong könnte ein Prozess fatale Folgen haben – neben
       einer lebenslangen Sperre und der Aberkennung seiner Siege bei der Tour der
       France droht ihm auch die endgültige Brandmarkung als Doper. Der
       Rekordsieger bei der Frankreich-Rundfahrt hat jegliche Manipulation stets
       bestritten. Einige seiner Ex-Teamkollegen, die die USADA wohl vor Gericht
       zitieren wird, behaupten das Gegenteil.
       
       Derzeit ist bei einem Amtsgericht in seiner Heimatstadt Austin eine Klage
       Armstrongs auf Einstweilige Verfügung anhängig. Der Texaner will die USADA
       zwingen, das Verfahren gegen ihn abzubrechen. Der momentan gesperrte
       Sportler – der nach seiner Rad-Karriere bei Triathlon-Wettkämpfen starten
       wollte – argumentiert, die Agentur habe nicht die Kompetenz, ihn zu
       sanktionieren.
       
       Zuletzt hatte die Causa Armstrong auch US-Politiker auf den Plan gerufen.
       Der Kongressabgeordnete Jim Sensenbrenner stellte das Vorgehen der USADA
       und die Folgen für Steuerzahler infrage. Sein Kollege – der ehemalige
       Präsidentschaftskandidat – John McCain versprach der Agentur im Verfahrern
       dagegen „volle Unterstützung“.
       
       14 Jul 2012
       
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