# taz.de -- Kommentar Unterbindungsgewahrsam: Falsche Priorität
       
       > Das Verwaltungsgericht Hannover ignoriert mit seinem Urteil im Prozess um
       > den arrestierten Fußballfan den Europäischen Gerichtshof - im Interesse
       > der Polizei.
       
       Es geht nicht um Richterschelte. Natürlich sollte jedes Verwaltungsgericht
       in seinen Urteilen frei sein und sich nicht an Vorgaben des
       Bundesverwaltungsgerichts gebunden fühlen. Sonst würde sich an antiquierter
       Rechtsprechung nichts ändern. Doch in dem hannöverschen Fall ist mit
       Pragmatismus im Interesse der Polizei gerichtet und an Vorschriften
       festgehalten worden. Sicher ist es Aufgabe der Polizei, maskierte und
       bewaffnete Personen, die vor einer Bank stehen, festzunehmen, bevor sie
       Geisel nehmen. Im konkreten Fall geht es aber um präventive Eingriffe in
       Grundrechte auf der Basis von Spekulationen.
       
       Denn nach der Logik des Gerichts müsste die Polizei auf dem Hamburger Kiez
       jede Gruppe grölender und besoffener Männer in den Unterbringungsgewahrsam
       nehmen, weil von ihnen Straftaten wie sexuelle Nötigung, Sachbeschädigung,
       Körperverletzung bis hin zu Vergewaltigung ausgehen könnten. Wer sich auf
       eine Demonstration begibt oder ein Fußballspiel besucht, ist aber nicht
       gleich ein potenzieller Straftäter.
       
       Und der Menschenrechts-Gerichtshof ist kein Laber-Club. Er hat die
       Menschenrechte in Europa zu wahren. Sein Urteil hat Gewicht, wie sich bei
       den Themen Antidiskriminierung und Sicherungsverwahrung gezeigt hat. Wenn
       ein Staat europäische Menschenrechts-Grundsätze nicht ernst nimmt, weil sie
       die eigenen Polizeigesetze infrage stellen, begibt er sich auf das Niveau
       einer Bananenrepublik.
       
       22 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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