# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Wahlrecht verfassungswidrig
       
       > Die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Reform verstoße
       > gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Dies
       > urteilt das Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Nicht einverstanden mit dem neuen Wahlrecht.
       
       KARLSRUHE rtr | Das neue Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Die von
       der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Reform verstoße gegen die
       Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die vom
       Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien, urteilte das
       oberste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.
       
       Der Zweite Senat gab damit Verfassungsklagen der Bundestagsfraktionen von
       SPD und Grünen sowie von über 3000 Bürgern statt. Damit fehlt die
       Rechtsgrundlage für die anstehende Bundestagswahl im Herbst 2013. (Az.: 2
       BvE 9/11)
       
       Die Neuregelung war nach einem Urteil des Verfassungsgerichts von 2008
       erarbeitet worden. Das Gericht hatte damals im Streit um das sogenannte
       negative Stimmgewicht eine Reform bis Juli 2011 verlangt. Im Dezember 2011
       und damit fünf Monate später war das neue Wahlrecht dann in Kraft getreten.
       
       Die Regierungskoalition hatte die Gesetzesnovelle im Bundestag gegen die
       Opposition durchgesetzt, deren Vorschläge bei der Reform nicht zum Zuge
       kamen. Daraufhin klagten SPD und Grüne in Karlsruhe.
       
       25 Jul 2012
       
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