# taz.de -- Urteil zur Fixierung von Heimbewohnern: Keine Fesseln ohne Richter
       
       > Heimbewohner dürfen nicht mehr einfach so in Betten oder an Stühlen
       > festgeschnallt werden. Das muss ein Richter genehmigen, entschied der
       > Bundesgerichtshof.
       
 (IMG) Bild: Heimbewohner, die nicht mehr selbst entscheiden können, dürfen nur nach richterlicher Erlaubnis fixiert werden.
       
       KARLSRUHE dpa | Heimbewohner, die nicht mehr selbst entscheiden können,
       dürfen nicht ohne gerichtliche Genehmigung mit Bettgittern oder Gurten in
       ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.
       
       Die Zustimmung des Betreuers reiche nicht aus, entschied der
       Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Das
       Anbringen von Bettgittern sowie die Fixierung im Stuhl mittels eines
       Beckengurts seien freiheitsentziehende Maßnahmen, die eine gerichtliche
       Prüfung erfordern (Az. XII ZB 24/12).
       
       Im konkreten Fall hatte der Sohn einer 1922 geborenen Frau eingewilligt,
       Bettgitter am Bett seiner Mutter anzubringen und sie tagsüber mittels eines
       Beckengurts in ihrem Stuhl festzuschnallen, nachdem sie mehrfach gestürzt
       war und sich dabei einen Kieferbruch zugezogen hatte.
       
       Die Mutter hatte ihrem Sohn eine notarielle Vorsorgevollmacht erteilt, die
       auch Maßnahmen bei der Unterbringung in einem Heim umfasste. Die Zustimmung
       des Sohnes sei dennoch nicht ausreichend, entschied der BGH. Zum Schutz der
       Betroffenen müsse das Betreuungsgericht überprüfen, ob die Vollmacht auch
       im Sinne der Betroffenen ausgeübt werde.
       
       26 Jul 2012
       
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