# taz.de -- Landgericht entscheidet: "Weser-Kurier" ist kein Konzern
       
       > Die Verlegerfamilien des "Weser-Kuriers" beherrschen den Verlag nicht,
       > urteilt das Landesarbeitsgericht. Und mit seinen Sub-Firmen bilde der WK
       > keinen Konzern
       
 (IMG) Bild: Betriebsräte haben am Weser Kurier einiges auszusetzen, wie sie hier am 1. Mai 2007 demonstrieren.
       
       Wochenlang haben ein Dutzend Anwälte und Richter gestritten, neun Parteien
       sind vor Gericht aufmarschiert, mehrere Ordner an Schriftsätzen eingereicht
       worden. Das Ergebnis des komplizierten Rechtsstreits verkündete jetzt der
       Landesarbeitsrichter Michael Grauvogel: Danacg ist der Weser-Kurier kein
       Konzern. Jedenfalls hätten die MitarbeiterInnen, die in den vergangenen
       Jahren auf immer mehr Firmen verteilt wurden, nicht das Recht, über einen
       Konzernbetriebsrat ihre Interessen gebündelt vertreten zu lassen. Der
       Versuch, einen solchen Konzernbetriebsrat zu bilden, sei „rechtsunwirksam“,
       urteilte das Landesarbeitsgericht und hob damit einen gegenteiligen Spruch
       des Arbeitsgerichtes aus erster Instanz auf.
       
       Jürgen Maly, Arbeitsrechtler und Vertreter der Betriebsrats-Seite, ist
       stocksauer. „Hier tritt ein Unternehmen, das den Tendenzschutz des Artikels
       5 des Grundgesetzes für sich in Anspruch nimmt, das Koalitionsrecht aus
       Artikel 9 des Grundgesetzes mit Füßen“, sagt er. Seit Jahren verfolge der
       Weser-Kurier die Politik, das Unternehmen zu zergliedern, offensichtlich
       habe „der Hackmack-Meyer-Konzern“, zu dem der Weser-Kurier-Verlag gehöre,
       „Angst davor, mit kompetenten Belegschaftsvertretungen zusammenzuarbeiten“.
       
       Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zugelassen mit dem ausdrücklichen
       Hinweis, dass es in dem Verfahren um Rechtsfragen gehe, die das
       Bundesarbeitsgericht endgültig bewerten müsse.
       
       Etwa um die Frage, ob ein Tochter-Unternehmen, an dem die Mutter 50 Prozent
       hält, als „beherrscht“ gelten kann und zum Konzern gehört oder nicht. Auf
       jeden Fall, sagt Maly, der dafür auch in Bremen andere Beispiele anführte.
       So automatisch aber nicht, konterte Richter Grauvogel.
       
       Vor allem aber war vor Gericht umstritten, ob die „Verlegerfamilien“
       Hackmack und Meyer, die firmenrechtlich als Hackmack-Meyer KG handeln, ihre
       Tochterfirma Bremer Tageszeitungs-AG (BTAG), in der der Weser-Kurier
       erscheint, beherrschen oder nicht. Wer die Geschichte des Weser-Kuriers
       kennt, weiß, dass dem so ist. Der Streit der Verlegerfamilien führte immer
       wieder zu Turbulenzen in der Verlagsleitung des Weser-Kuriers. Aber auf dem
       Papier steht eine „Entherrschungsklausel“, und danach wäre der
       Vorstandsvorsitzende Ulrich Hackmack unabhängig davon, was die
       Verlegerfamilien Hackmack und Meyer wollen. Und da die Betriebsräte keine
       Beschlussprotokolle der Hackmack-Meyer KG über den Weser-Kurier vorlegen
       konnten, war für das Gericht die Abhängigkeit nicht nachgewiesen.
       
       Wobei diese KG sich, so jedenfalls der Anwalt Maly, völlig zu Unrecht KG
       nenne: Nach dem Gesellschaftsvertrag sind die Kommanditisten nicht
       freigestellt von der Haftung, sondern im Gegenteil – sie stellen den
       „persönlich haftenden Gesellschafter“ in der Satzung frei von möglichen
       Verlusten. Wenn die Kommanditisten aber im Zweifelsfall mit ihrem
       Privatvermögen haften für das Ergebnis des Weser-Kuriers, dann wäre es um
       so unglaubwürdiger, wenn sie auf die direkte Einflussnahme auf die
       Geschäfte der Zeitung verzichten würden.
       
       Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes hat die Verlagsleitung nun Zeit
       bis zu einer eventuell anders lautenden Entscheidung des
       Bundesarbeitsgerichts, um das Unternehmen weiter zu filettieren.
       
       12 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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