# taz.de -- Vier Jahre Haft für illegale Links: Dem Detektiv ins Netz gegangen
       
       > Der Brite Anton Vickerman wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine
       > Seite Surfthechannel.com hatte urheberrechtlich geschützte Videos im
       > großen Stil verlinkt.
       
 (IMG) Bild: Wie gerecht ist ein Urteil, das auf verdeckter Ermittlung einer Lobbygruppe fußt?
       
       BERLIN taz | Der Betreiber der britischen Website Surfthechannel.com, die
       auf zum Teil illegale Videos anderer Seiten verlinkte, ist zu einer
       Haftstrafe verurteilt worden. Das berichten britische Medien, darunter der
       [1][Guardian] und die [2][BBC]. Der Seitenbetreiber, Anton Vickerman, wurde
       am Dienstag wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt und muss nun vier Jahre
       ins Gefängnis.
       
       Vickermans Seite war mit 400.000 Benutzern und jährlichen Werbeeinnahmen
       von 250.000 britischen Pfund eine der größten. Zwar wurden die Videos nicht
       selbst auf Surfthechannel.com eingestellt, dennoch sei die Seite im
       Gegensatz zu etwa Google „keine passive Suchmaschine“, sondern wurde
       „speziell zu dem Zweck betrieben, Geld aus krimineller Aktivität zu
       generieren“, sagte Kieron Sharp, Direktor der Lobbygruppe „Federation
       Against Copyright Theft“ (Fact), die die Ermittlungen gegen Vickerman
       maßgeblich vorangebracht hatte.
       
       Die britische Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen den bereits
       2008 festgenommenen 38-jährigen Briten zunächst einstellen wollen, da kein
       strafrechtlich verfolgbares Urheberrechtsdelikt festgestellt werden konnte.
       Die Fact strengte jedoch zum Teil umstrittene zivile Ermittlungen an, die
       letztendlich zur Verurteilung führten.
       
       So wurde unter anderem ein Privatdetektiv engagiert, der vorgab, ein
       Kaufinteresse an Vickermans Wohnung zu haben und während einer angeblichen
       Besichtigung Beweise sammelte. Zudem wurden Informationen zu Vickermans
       Autos, Bankkonten und Telefonverbindungen zusammengetragen. Außerdem wurden
       von der Fact beschlagnahmte Computer und Datensätze einbehalten, die nach
       Beendigung der strafrechtlichen Ermittlung eigentlich hätten an Vickerman
       zurückgehen sollen.
       
       Die Fact-Mitarbeiter hatten die Daten von der Polizei zu Auswertungszwecken
       erhalten. Ein Gericht verurteilte das Einbehalten der Daten zunächst als
       unangemessen und verfügte, sie zurückzugeben. Dieses Urteil wurde jedoch
       später in höherer Instanz revidiert.
       
       ## Britische Piratenpartei kritisiert Ermittlungen
       
       Kritiker bezeichneten die private Ermittlungsarbeit der Fact gegenüber dem
       Guardian als übertrieben und unangemessen. Laut Laurence Kaye, dem
       Vorsitzenden der britischen Piratenpartei, hätte es niemals zur Anklage
       kommen dürfen, da diese von privaten Interessen angetrieben worden sei.
       Vickermans Verteidiger erklärte, sein Mandant sei finanziell ruiniert,
       darüber hinaus sei seine Ehe an dem Prozess zerbrochen. Auch Vickermans
       Frau war zunächst verhaftet, dann aber freigesprochen worden.
       
       Zudem wurde Vickerman nach einem umstrittenen Gesetz verurteilt, das die
       Beihilfe zum Betrug unter Strafe stellt. Es stammt ursprünglich aus den
       70er-Jahren und sollte das illegale anfertigen physischer Kopien von
       Videokasseten eindämmen, was die Frage danach aufwirft, ob es heute noch
       zeitgemäß ist. Das maximale Strafmaß, das Vickerman gedroht hätte, lag bei
       10 Jahren Haft.
       
       Seit dem Prozessauftakt ist Surfthechannel.com nicht mehr online. Das
       Urteil könnte nun auch Auswirkungen auf [3][ähnliche Fälle], etwa den
       Betreiber der Seite TVshack.net, Richard O'Dwyer haben. Fact-Direktor Sharp
       zeigte sich mit dem Ergebnis der Verhandlung zufrieden: „Der Fall zeigt,
       dass das Betreiben einer Website, die User direkt zu illegalen Kopien von
       Filmen und Fernsehsendungen leitet, eine strafrechtliche Verfolgung und
       lange Gefängnisstrafen nach sich ziehen wird.“
       
       15 Aug 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.guardian.co.uk/technology/2012/aug/14/anton-vickerman-surfthechannel-sentenced
 (DIR) [2] http://www.bbc.co.uk/news/technology-19253359
 (DIR) [3] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/tvshack-betreiber-wikipedia-gruender-protestiert-gegen-auslieferung-a-840718.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lars-Ole Müller
       
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