# taz.de -- Karlsruhe urteilt über Versandapotheken: Preisbindung gilt auch für Europäer
       
       > Das wäre geklärt: Auch europäische Versandapotheken unterliegen der
       > deutschen Preisbindung. So jedenfalls urteilte der Gemeinsame Senat der
       > obersten Gerichtshöfe.
       
 (IMG) Bild: Päckchen gepackt. Sollten sich hier Verschreibungspflichtiges finden, müssen deutsche Preise bezahlt werden.
       
       KARLSRUHE dapd/dpa | Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige
       Arzneimittel gilt auch für europäische Versandapotheken, die Medikamente an
       Kunden in Deutschland schicken. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten
       Gerichtshöfe des Bundes am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.
       
       Die Klärung auf höchster Gerichtsebene wurde notwendig, weil das
       Bundessozialgericht in Kassel Preisnachlässe der europäischen
       Versandapotheken in Form von Boni für zulässig hielt, der BGH in Karlsruhe
       dagegen nicht.
       
       In der Verhandlung argumentierten Vertreter der deutschen Apotheke, die
       Preisbindung garantiere die gerechte Versorgung der Bevölkerung mit
       Arzneimitteln. Festpreise dienten der Abwehr von Gefahren für den
       Patienten. „Wenn der Patient erst einmal Preise vergleicht, kann unter
       Umständen mit der Behandlung erst später begonnen werden", erläuterte
       Anwalt Morton Douglas.
       
       Die gegnerische Seite berief sich darauf, dass es nach deutschem Recht
       bisher keine Regelung gibt, nach der die Preisbindung auch für EU-Apotheken
       gilt. Eine Freigabe diene dem Wettbewerb und damit den Patienten. Vor allem
       chronisch Kranke könnten eine Menge Geld sparen.
       
       22 Aug 2012
       
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