# taz.de -- Karlsruhe urteilt über Versandapotheken: Preisbindung gilt auch für Europäer
> Das wäre geklärt: Auch europäische Versandapotheken unterliegen der
> deutschen Preisbindung. So jedenfalls urteilte der Gemeinsame Senat der
> obersten Gerichtshöfe.
(IMG) Bild: Päckchen gepackt. Sollten sich hier Verschreibungspflichtiges finden, müssen deutsche Preise bezahlt werden.
KARLSRUHE dapd/dpa | Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige
Arzneimittel gilt auch für europäische Versandapotheken, die Medikamente an
Kunden in Deutschland schicken. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten
Gerichtshöfe des Bundes am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.
Die Klärung auf höchster Gerichtsebene wurde notwendig, weil das
Bundessozialgericht in Kassel Preisnachlässe der europäischen
Versandapotheken in Form von Boni für zulässig hielt, der BGH in Karlsruhe
dagegen nicht.
In der Verhandlung argumentierten Vertreter der deutschen Apotheke, die
Preisbindung garantiere die gerechte Versorgung der Bevölkerung mit
Arzneimitteln. Festpreise dienten der Abwehr von Gefahren für den
Patienten. „Wenn der Patient erst einmal Preise vergleicht, kann unter
Umständen mit der Behandlung erst später begonnen werden", erläuterte
Anwalt Morton Douglas.
Die gegnerische Seite berief sich darauf, dass es nach deutschem Recht
bisher keine Regelung gibt, nach der die Preisbindung auch für EU-Apotheken
gilt. Eine Freigabe diene dem Wettbewerb und damit den Patienten. Vor allem
chronisch Kranke könnten eine Menge Geld sparen.
22 Aug 2012
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