# taz.de -- Gerichtsurteil zur Plagiatsaffäre: Einblick in Guttenbergs Unterlagen
       
       > Der Bundestag muss Einsicht in Unterlagen gestatten, die Guttenberg für
       > seine Doktorarbeit benutzt hat. Darauf klagte ein Journalist und war
       > erfolgreich.
       
 (IMG) Bild: Muss sich in seine Unterlagen schauen lassen: Karl-Theodor zu Guttenberg.
       
       BERLIN dapd | Der Bundestag muss Journalisten Einblick in Dokumente
       gewähren, die Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) für seine Doktorarbeit
       verwendet hat. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag.
       
       Es gab damit einem Kläger recht, der die acht Dokumente der
       Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes hatte einsehen wollen,
       wie das Gericht mitteilte. Der Bundestag hatte die Herausgabe der Dokumente
       mit der Begründung verweigert, dass die Arbeiten der Mandatsausübung der
       Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer
       Angelegenheiten vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen seien.
       
       Dem schloss sich das Gericht nicht an. Die Arbeiten der Dienste seien
       Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, nicht aber
       bereits selbst parlamentarische Tätigkeit. Auch der Schutz des geistigen
       Eigentums stehe dem Anspruch nicht entgegen.
       
       Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Gericht die Berufung
       zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und die Sprungrevision zum
       Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
       
       Guttenberg war im März 2011 von seinem Ministerposten und allen politischen
       Ämtern zurückgetreten und verlor kurz darauf seinen Doktortitel. Er hatte
       seine Dissertation in weiten Teilen abgeschrieben, unter anderem aus
       Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments.
       
       14 Sep 2012
       
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