# taz.de -- Missbrauchs-Ermittlungen: Was das Kirchenamt wusste
       
       > Das Kirchenamt in Kiel hatte frühzeitig Hinweise auf die Ermittlungen der
       > Staatsanwaltschaft wegen Vertuschung der Missbrauchs-Fälle. Doch die
       > Hamburger Bischöfin wurde nicht informiert.
       
 (IMG) Bild: War nicht über Ermittlungen informiert: Bischöfin Kirsten Fehrs.
       
       HAMBURG taz | Wurde Hamburgs evangelische Bischöfin Kirsten Fehrs wirklich
       von den Ermittlungen gegen vier frühere ranghohe kirchliche Mitarbeiter
       überrascht, wie sie bei einer Pressekonferenz sagte? Dorothee Schencking,
       eine der Anzeigensteller, bestreitet das: Auch der Kirchenleitung müsse
       „bereits im Januar des Jahres bekannt gewesen sein“, dass zwei Anzeigen
       wegen Strafvereitelung erstattet worden seien.
       
       Spätestens im Juli müsste die Kirchenleitung aber von den Ermittlungen
       informiert worden sein, wie der Ahrensburger Pastor Helgo Matthias Haak
       berichtet. Er selbst sei am 19. Juli von der Kriminalpolizei vorgeladen
       worden. Propst Hartwig Liebich, den er um Aussagegenehmigung bat, habe das
       Schriftstück ans Kieler Landeskirchenamt weitergeleitet – die Erlaubnis
       auszusagen sei am 20. Juli erteilt worden, die Vernehmung habe am 30. Juli
       stattgefunden.
       
       Kirchensprecher Mathias Benckert bestätigt Haaks Darstellungen zur
       Aussagegenehmigung. „Allerdings war das Landeskirchenamt nicht
       Verfahrensbeteiligter, hatte kein Recht auf Akteneinsicht und daher auch
       keine Informationen über den genaueren Gegenstand des Verfahrens.“ Kiel
       habe die Staatsanwaltschaft schriftlich um genauere Informationen gebeten,
       aber keine Antwort erhalten. Das kann Oberstaatsanwalt Peter Anders aus dem
       Gedächtnis nicht kommentieren, betont aber, ein Antrag auf Akteneinsicht
       wäre sehr genau geprüft worden. Der Oberstaatsanwalt fügt hinzu, seine
       Behörde werde bemüht sein, der Kirche ihre Entscheidung transparent zu
       machen.
       
       Kirchensprecher Benckert argumentiert, bis vorige Woche hätten keine
       belastbaren Informationen vorgelegen. Das Amt habe darum „keinen Anlass
       gesehen, die Bischöfin über den Verwaltungsvorgang der Erteilung einer
       Aussagegenehmigung zu informieren.“
       
       14 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Frank Berno Timm
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Missbrauch
       
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