# taz.de -- Betrug in der Windparkbranche: Windige Prospekte
       
       > Der Gründungskommanditist des Windparks Tewel bei Soltau,
       > Vorstandsvoristzender der UMaAG Uwe Leonhardt, muss wegen unrichtiger
       > Prospektangaben den Privatanlegern Schadensersatz zahlen.
       
 (IMG) Bild: Mittlerweile fühlen sich viele Privatanleger von Windparkbetreibern finanziell geprellt.
       
       BERLIN taz | Wenn ab Dienstag die Windenergie-Messe mit 1.200 Ausstellern
       in Husum stattfindet, muss sich die Branche verstärkt mit den dunklen
       Seiten ihres bisherigen Booms auseinandersetzen. Denn viele Privatanleger
       fühlen sich finanziell geprellt.
       
       Die juristischen Streitigkeiten zwischen Kapitalverwaltern und Betreibern
       von Windfonds einerseits und Privatinvestoren andererseits nehmen zu. Ein
       einschlägiges Beispiel ist die Klage von zahlreichen Mitbesitzern des
       Windparks Tewel bei Soltau in Niedersachsen, die sich unter anderem gegen
       die renommiert Umwelt Management AG (UMaAG) aus Cuxhaven richtete.
       
       In einem Urteil, das bereits am 30. November 2011 fiel, aber bisher nicht
       bekannt geworden ist, befand das Oberlandesgericht Celle, dass Uwe
       Leonhardt als einer der UMaAG-Chefs im Werbeprospekt für den Windpark
       falsche Angaben gemacht und dadurch die Gewinnmöglichkeiten zu rosig
       dargestellt habe.
       
       Das Gericht verurteilte den Windparkunternehmer deshalb zu Schadenersatz
       von gut 250.000 Euro plus Zinsen. Derartige Fälle von Betrug in der
       Windkraftbranche scheinen keine Seltenheit zu sein. „Bei zahlreichen
       Windfonds haben die Anleger mittlerweile erfolgreich wegen irreführender
       Informationen in den Prospekten geklagt“, sagt Christian Herz von der Firma
       Ökofair.
       
       ## Keine Statistiken über Betrugsverfahren
       
       Er ist Vizechef des Anlegerbeirats des Bundesverbandes Windenergie. Eine
       Statistik über die Zahl der Betrugsverfahren gibt es nicht. „Bei den großen
       Massenpublikumsgesellschaften, die in der Boomphase 1997 bis 2005 eröffnet
       wurden, erfüllen über die Hälfte die Prognosen nicht“, sagt Herz jedoch.
       
       Im Fall des Windparks Tewel-Ilhorn-Söhlingen ging es unter anderem um das
       zu erwartende Windaufkommen – eine entscheidende Größe dafür, ob die
       Windräder einen Gewinn erwirtschaften und sich für die Anleger rechnen.
       
       Das Gericht urteilte: „Hier liegt ein Prospektfehler vor.“ Die möglichen
       Winderträge seien systematisch zu hoch angesetzt und die Anleger damit
       getäuscht worden. „Die falsche Prognose war einer der Gründe dafür, warum
       die Erträge weit unter Plan blieben“, sagt der Dresdener Wolfgang Strübing,
       einer der Anleger und Kläger.
       
       Statt einer versprochenen Rendite von über 6 Prozent jährlich habe man nur
       eine einzige Ausschüttung von 2 Prozent erhalten, so Strübing. Hinzu kam,
       dass die Betreiber den Windpark nach wenigen Jahren an einen Großinvestor
       verkauften. Die meisten der Gesellschafter waren einverstanden, um zu
       sichern, was noch zu retten war.
       
       ## Anleger bekamen weniger als die Hälfte zurück
       
       Das Ergebnis dieses Geschäfts fiel ebenfalls ernüchternd aus. Laut Strübing
       erhielten die Anleger nur 44 Prozent ihres eingezahlten Kapitals zurück.
       Von 10.000 Euro blieben so 4.400 Euro. Den unternehmerischen Verlusten der
       Gesellschafter gegenüberstellen muss man allerdings die Abschreibungen, die
       die Steuerzahlung der Anleger in ersten Jahren erheblich reduzierte.
       
       Aus Unterlagen, die der taz vorliegen, geht hervor, dass mindestens zehn
       weitere UMaAG-Windparks mit Kapitalverlusten zulasten der Anleger von 15
       bis 50 Prozent verkauft wurden. Dazu schreibt die Firma auf Anfrage der
       taz: „Die dargestellten Sachverhalte sind inhaltlich nicht korrekt.
       
       Aufgrund der geringen Zeit und der fehlenden Informationen ist uns eine
       weitere Stellungnahme zurzeit nicht möglich.“ Aktuell sind außerdem in
       mehreren UmaAG-Windparks weitere Klagen anhängig.
       
       UMaAG-Chef Leonhardt ist Vorsitzender der Regionalsektion Elbe-Weser-Nord
       des Bundesverbandes Windenergie. Im Branchenverband liefern sich die
       Vertreter der Betreiber und die Fürsprecher der Anleger gegenwärtig muntere
       Auseinander-setzungen über die Frage, ob man weiterhin den Mantel des
       Schweigens über die Missstände in der Branche breiten sollte.
       
       ## Klage der Verbraucherzentrale Hamburg
       
       Zum Urteil gegen die UMaAG und zur angeknacksten Reputation ihres
       Regionalvorstands Leonhardt sagt der BWE, dass der Richterspruch bislang
       nicht vorgelegen habe und man ihn deshalb nicht habe prüfen können.
       
       Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat derweil einer Klage der
       Verbraucherzentrale Hamburg gegen ein Unternehmen der Prokon-Gruppe wegen
       unlauterer Werbung stattgegeben. Dessen Verkaufsprospekt enthalte
       irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit der Geldanlage.
       
       ## 
       
       BERICHTIGUNG
       
       Entgegen unserer Darstellung in der Überschrift ist nicht die UMaAG zur
       Zahlung von Schadenersatz an Privatanleger verurteilt worden, sondern der
       Gründungskommanditist des Windparks Uwe Leonhardt. Der wurde nicht wegen
       „Betrugs“ im strafrechtliche Sinne zu Schadenersatz verurteilt, sondern
       wegen falscher Angaben in dem Ausgabeprospekt über die zu erwartende
       Windgeschwindigkeit und der unrichtigen Wiedergabe der gutachterlich vor
       der Prospektausgabe prognostizierten Risiken hinsichtlich des angenommenen
       Windertrags. Der Prospekt, so das Gericht, verharmlose entgegen den aus den
       Gutachten folgenden Erkenntnissen die Gefahr von Mindererträgen. DIE
       REDAKTION
       
       16 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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