# taz.de -- Anti-Nazi-Demonstranten gestärkt: Blockieren darf geübt werden
       
       > Öffentliche Blockadetrainings vor Neonazi-Demos sind zulässig. Das
       > entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Polizei dürfe sie nicht
       > verbieten.
       
 (IMG) Bild: Angemessener Umgang: Demonstranten dürfen Blockaden von Neonazi-Demos üben.
       
       MÜNSTER afp | Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Rechte von
       Bürgern bei Protesten gegen Neonazi-Aufmärsche gestärkt. Das Verbot eines
       öffentlichen Blockadetrainings von Bürgern im nordrhein-westfälischen
       Stolberg im Februar 2011 war unzulässig, wie das OVG in einem am Dienstag
       verkündeten Urteil entschied.
       
       Das Blockadetraining war als Versammlung mit etwa 100 Teilnehmern
       angemeldet gewesen. Die Polizei hatte allerdings das Üben von
       Blockadetechniken verboten und die Personalien der Trainer, Ordner oder
       Redner vorab eingefordert.
       
       Laut OVG waren diese Auflagen unzulässig und das Training von der
       Versammlungs- und Meinungsfreiheit geschützt. Die Veranstaltung habe
       „gewaltfrei zur öffentlichen Meinungsbildung“ und zum „angemessenen
       gesellschaftlichen Umgang mit rechtsextremen Ideologien beitragen wollen“.
       
       Die Probeblockade, bei der niemand behindert werde, durfte laut Gericht
       auch nicht als strafbare Aufforderung zur Störung des Nazi-Aufmarsches
       gewertet werden: Friedliche Blockaden seien grundsätzlich zulässige Mittel,
       um die öffentliche Aufmerksamkeit für ein Anliegen zu erhöhen.
       
       ## Grenze zur Strafbarkeit nicht überschritten
       
       Die Grenze zur Strafbarkeit werde erst dann überschritten, wenn die
       Teilnehmer einer Versammlung eine andere nicht verbotene Versammlung über
       eine erhebliche Dauer blockierten, ohne dass deren Teilnehmer ausweichen
       könnten.
       
       Die Vorinstanz hatte noch entschieden, dass bei einer öffentlichen
       Veranstaltung nicht geübt werden darf, wie man eine Demonstration von
       Neonazis verhindert. Das Aachener Verwaltungsgericht hatte im Juli 2011der
       Polizei der Stadt recht gegeben, die eine derartige Versammlung untersagt
       hatte.
       
       Das Blockadetraining sei darauf ausgerichtet gewesen, die angekündigte
       Demonstration der rechtsextremen Szene zu verhindern oder zu stören, befand
       das Verwaltungsgericht. Das Training sei mit einer öffentlichen
       Aufforderung zu Straftaten verbunden.
       
       18 Sep 2012
       
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