# taz.de -- Apple unterliegt vor Gericht: Galaxy Tabs sind legal
       
       > Die Geschmacksmuster von Apple werden nicht verletzt. Das Verkaufsverbot
       > für Galaxy Tablets ist abgewendet. Samsung ist Sieger im Rechtsstreit –
       > vorläufig.
       
 (IMG) Bild: ... und nicht für Marsianer.
       
       DÜSSELDORF/HAMBURG dapd | Der südkoreanische Elektronikhersteller Samsung
       sieht sich durch die erste Einschätzung des Düsseldorfer Landgerichts im
       juristischen Clinch mit dem Dauerrivalen Apple bestätigt.
       
       In einem von dem kalifornischen Unternehmen vorangetriebenen Verfahren
       machte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann am Dienstag klar,
       dass das Gericht bislang keinen Grund für das von Apple geforderte
       europaweite Verkaufsverbot für die iPad-Rivalen aus Korea sieht.
       
       Apple will in dem Verfahren vor dem Landgericht den Verkauf der Samsung
       Galaxy Tabs 7.7, 8.9, 10.1, 10.1 V und 10.1 N in der EU verbieten lassen.
       Apple sieht durch das Design der Geräte seine eingetragenen
       Geschmacksmuster verletzt.
       
       Nach der bisherigen Einschätzung der Kammer würden durch die iPad-Rivalen
       aber keine Designrechte verletzt. Außerdem liege kein Verstoß gegen das
       Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor, erklärte die Richterin. Auch
       von Herkunftstäuschung oder Rufausnutzung könne keine Rede sein.
       
       Das ist eine Rechtsauffassung, die bei Samsung in einer ersten Reaktion für
       triumphierende Töne sorgte: „Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass Apple
       nicht die ersten sind, die ein rechteckiges Tablet-Gerät mit runden Ecken
       entworfen haben und dass keinem Unternehmen dafür ein allgemeines
       Desgin-Monopol gewährt werden sollte“, teilte der Elektronik-Hersteller
       mit.
       
       ## Der Streit geht weiter
       
       „Um die Verfügbarkeit der eigenen Produkte zu gewährleisten“ kündigte der
       Konzern an, seine „geistigen Eigentumsrechte gegenüber Apple“ auch
       weiterhin vehement „verteidigen zu wollen“.
       
       Grund zum Jubeln ist das allerdings noch nicht. Denn eine Entscheidung
       steht in Düsseldorf noch aus. Die Richter setzten das Verfahren nach nur
       gut einer Stunde Verhandlung aus. Sie wollen die Entscheidung des
       europäischen Harmonisierungsamtes im spanischen Alicante über die
       Bestandskraft der von Apple eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster
       abwarten. Samsung hatte bei der EU-Behörde Nichtigkeitsklagen gegen diese
       Entwürfe eingereicht.
       
       Außerdem betonte die Richterin, dass umfangreiche Unterlagen, die Apple
       erst in der vergangenen Woche vorlegt hatte, in diese Einschätzung noch
       nicht eingeflossen seien. Sie enthalten unter anderem Material aus einem
       Rechtsstreit im kalifornischen San Jose, in dem Samsung von einem
       Geschworenengericht zur Zahlung von 1,05 Milliarden Dollar (rund 838
       Millionen Euro) verurteilt worden war, weil das Unternehmen Ideen von
       iPhone und iPad gestohlen habe.
       
       ## Apples Teilerfolge
       
       Das Düsseldorfer Verfahren soll nun erst nach Rechtskraft der Entscheidung
       aus Alicante fortgesetzt werden. In mehreren Eilverfahren hatte Apple in
       den vergangenen Monaten vor Düsseldorfer Gerichten zumindest Teilerfolge
       erzielt. So hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht beispielsweise den
       Verkauf des Galaxy Tab 7.7 europaweit untersagt, da das Design das
       Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze.
       
       Mit der Forderung nach einem Verkaufsverbot für das Modell Galaxy Tab 10.1
       N war Apple dagegen im Eilverfahren gescheitert. Mit seinem deutlich
       überarbeiteten Design stelle das Gerät keine unzulässige Nachahmung von
       Apples iPad mehr dar, befanden die Richter.
       
       26 Sep 2012
       
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 (DIR) Apple
       
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