# taz.de -- Apple täuscht beim Gewährleistungsrecht: Bezahlen für das Selbstverständliche
       
       > Apple verstoße gegen geltendes Recht, so der Vorwurf der EU-Kommission.
       > Zuständig fühlen sich die europäischen Gesetzgeber jedoch nicht.
       
 (IMG) Bild: Wer kommt für den Apple auf, wenn er kaputt geht?
       
       BERLIN taz | Apple [1][verstößt] gegen geltendes Recht und täuscht seine
       Kunden beim Kauf von Mobiltelefonen und Computern mit unvollständigen
       Informationen zum Gewährleistungsrecht, lautet der Vorwurf der
       EU-Kommission. Angestoßen wurde die Debatte durch einen Brief der
       EU-Justizkommissarin Viviane Reding.
       
       Sie hat die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Staaten schriftlich über
       die unklaren Garantiebedingungen des Unternehmens informiert. Denn die
       EU-Kommission kann selbst nicht eingreifen, sondern Apple nur abmahnen.
       Angeschrieben wurde auch die Bundesministerin Ilse Aigner.
       
       Doch ihre Behörde, das Amt für Verbraucherschutz, fühlt sich nicht
       berechtigt einzugreifen. Apple habe seinen Sitz außerhalb der EU, weshalb
       das das Bundesamt auch nicht zuständig sei, so die Pressestelle des Amtes.
       Erfolgreicher könnte der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VzBv) sein.
       Dieser hatte mit einer Abmahnung bereits Erfolg.
       
       „Apple stellt die Rechte von Garantie und Gewährleistung nicht völlig
       korrekt gegenüber“, sagt Bianca Skutnik, Rechtsschutz Referentin der VzBv.
       „Die dargestellten EU-Verbraucherrechte sind nur Richtlinien und in den
       Mitgliedsstaaten ganz unterschiedlich ausgestaltet.“ Das aktuelle deutsche
       Gewährleistungsrecht sieht vor, dass in den ersten sechs Monaten nach der
       Warenübergabe der Käufer eine Beweislasterleichterung erhält.
       
       Gehen demnach beispielsweise Akku oder Bildschirm aufgrund eines
       technischen Mangels kaputt, der bereits beim Kauf vorhanden war, muss das
       Produkt repariert oder ersetzt werden. Die Beweispflicht liegt im ersten
       halben Jahr beim Hersteller und nicht beim Käufer.
       
       ## Nachweispflicht für Käufer
       
       Dieser Anspruch auf Ersatz bleibt nach dem deutschen Gesetz zwei Jahre
       bestehen. Nach den ersten sechs Monaten, muss der Käufer jedoch seinerseits
       beweisen, dass der Mangel bereits schon seit dem Erhalt der Ware vorhanden
       war. „Normalerweise müsste eine Garantie eben diese Nachweispflicht
       aufheben“, so Bianca Skutnik. Apples Garantiebedingungen seien jedoch
       intransparent. „Es bleibt offen, welche konkreten Rechte der Verbraucher
       hat.“
       
       Allein Apples kostenpflichtiger „Protection Plan“, bietet einen sicheren
       Mehrwert gegenüber dem zweijährlichem Gewährleistungsschutz. Da sich die
       Haftungszeit auf diesem Weg auf drei Jahre verlängert. Dieser hat aber auch
       einen stolzen Preis: für ein Macbook liegen die Kosten bei 249 Euro. Apple
       war für eine Stellungsnahme zum Thema gegenüber taz.de nicht zu erreichen.
       
       „Wir sind bereits in der Vergangenheit gegen die Bewerbung des Apple
       Protection Plans mit einer Abmahnung vorgegangen“, sagt währenddessen
       Verbraucherschützerin Skutnik. Damals bekam der Bundesverband der
       Verbraucherzentralen Recht. Daraufhin stellte das Unternehmen eine
       [2][Vergleichstabelle] („Protection Plan“ gegen geltendes
       Gewährleistungsrecht) online. Auch dagegen will der VzBv wahrscheinlich
       erneut vorgehen.
       
       „Wir vermuten, dass die Garantie nicht da greift, wo sie greifen sollte,
       und prüfen derzeit ein weiteres Unterlassungsverfahrens gegen Apple“,
       erläutert Bianca Skutnik. Auch in Italien wurde der Computerhersteller
       wegen seinen unklaren Garantiebedingungen verurteilt. Das Unternehmen
       musste 900.000 Euro Strafe zahlen.
       
       2 Oct 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verstoss-gegen-europaeisches-Recht/!102657/
 (DIR) [2] http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bednarczyk
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Apple
       
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