# taz.de -- Minijob-Verdienstgrenze steigt: Ab nächstem Jahr 450 Euro
       
       > Der Bundestag beschließt, die bisherige 400-Euro-Grenze für Minijobs ab
       > 2013 auf 450 Euro anzuheben. SPD, Grüne und Linke lehnten die höheren
       > Verdienstgrenzen ab.
       
 (IMG) Bild: Das Schild müsste im nächsten Jahr geändert werden.
       
       BERLIN afp | Für Minijobs gilt künftig eine um 50 Euro höhere
       Verdienstgrenze als bisher. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin
       mit der Mehrheit von Union und FDP, die bisherige 400-Euro-Grenze zum
       Jahreswechsel auf 450 Euro anzuheben.
       
       Für sogenannte Midijobs soll künftig eine Obergrenze von 850 Euro gelten,
       ebenfalls 50 Euro mehr als bisher. Die Koalition begründete die Neuregelung
       damit, dass die 400-Euro-Grenze für geringfügige Beschäftigung seit deren
       Einführung 2003 unverändert in Kraft sei, während sonstige Löhne und Preise
       seither deutlich gestiegen seien.
       
       Mit der Neuregelung soll zudem die Versicherungspflicht von Minijobbern in
       der Rentenversicherung zur Regel werden. Die Betroffenen können sich aber
       davon befreien lassen. Bislang konnten Minijobber umgekehrt die
       Vollmitgliedschaft in der Rentenversicherung beantragen.
       
       Ziel des Wechsels von einem „Opt-in“ zu einem „Opt-out“ ist es, dass sich
       mehr geringfügig Beschäftigte für die Versicherungspflicht entscheiden.
       Insgesamt rechnet die Koalition durch die Neuregelung gleichwohl mit
       Mindereinnahmen für die Sozialversicherungen von pro Jahr 90 Millionen Euro
       sowie mit Steuerausfällen von etwa 210 Millionen Euro.
       
       SPD, Grüne und Linke lehnten die höheren Verdienstgrenzen ab. „Minijobs
       schaffen eine Nische für unterbezahlte und schlecht abgesicherte Arbeit“,
       erklärte SPD-Vize Manuela Schwesig. Von einer „beruflichen und finanziellen
       Sackgasse“ sprach SPD-Fraktionsvize Elke Ferner. Zuvor hatten auch
       Sozialverbände und Gewerkschaften verlangt, Minijobs einzudämmen, statt sie
       noch auszubauen.
       
       Geringfügig Beschäftigte müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen,
       haben dann aber auch keinen eigenen Sozialversicherungsschutz. Für die
       Arbeitgeber werden pauschale Beiträge fällig. Für Midijobs gilt im Prinzip
       die volle Sozialversicherungspflicht, allerdings müssen die Betroffenen nur
       reduzierte Beiträge entrichten. Für alle, die durch die Neuregelung künftig
       in eine andere Kategorie fallen, gilt der bisherige Status vorerst weiter.
       Sie können sich aber auch für die Anwendung der neuen Bestimmungen
       entscheiden. Für Midijobber ist diese Übergangsregelung bis Ende 2014
       befristet.
       
       25 Oct 2012
       
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