# taz.de -- Schleswig-Holstein ändert Gesetz: Verfassungsrang für den Tierschutz
       
       > Schleswig-Holstein will Tiere unter den besonderen Schutz der Behörden
       > stellen. Als nächsten Schritt will die SPD ein Verbandsklagerecht für
       > Tierschützer.
       
 (IMG) Bild: Hat neuerdings viele Freunde im Kieler Landtag: ein Hund.
       
       HAMBURG dpa | In Schleswig-Holstein soll der Tierschutz in die
       Landesverfassung aufgenommen werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung
       hat am Freitag in großer Einigkeit der Kieler Landtag auf den Weg gebracht.
       "Ein guter Tag für den Tierschutz in Schleswig-Holstein", sagte die
       SPD-Abgeordnete Sandra Redmann und dankte der FDP-Fraktion für die
       Initiative.
       
       Der Parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen, Heiner Garg, verwies
       auf den langen Weg bis zu der jetzigen Einigung: Schon 1990 sei im
       Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt worden, "dass Tiere keine Sachen sind,
       sondern Mitgeschöpfe", so Garg. Diesen sei "der Mensch zu Schutz und
       Fürsorge verpflichtet".
       
       Artikel 7 der Landesverfassung soll künftig lauten: "Die natürliche
       Grundlage des Lebens sowie die Tiere stehen unter dem besonderen Schutz des
       Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der
       öffentlichen Verwaltung." 2002 hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen,
       den Tierschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Deutschland war damit der erste
       EU-Staat, der dieses Staatsziel in der Verfassung verankerte.
       
       ## Anderen Grundrechten gleichgestellt
       
       "Eine Aufnahme in die Landesverfassung stellt eine Klarstellung auch für
       das Handeln der Regierung in Schleswig-Holstein dar", sagte Garg. Der
       SSW-Abgeordnete Flemming Meyer betonte, man werde damit zwar nicht
       verhindern, dass Tiere gequält oder misshandelt werden. Aber der Tierschutz
       sei künftig auf dem gleichen rechtlichen Level wie andere Grundrechte. Die
       Regel dürfe "kein zahnloser Tiger" oder "nutzlose Verfassungslyrik" werden.
       Auch Abgeordnete von SPD und Grünen forderten weitere Maßnahmen, um den
       Tierschutz künftig besser umsetzen zu können.
       
       "Der nächste konsequente Schritt muss die Einführung eines
       Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen sein", sagte Innenminister
       Andreas Breitner (SPD). Für Umweltschutzverbände gibt es ein solches
       Klagerecht bereits. Dennoch seien die Gerichte dadurch nicht mit einer Flut
       von Klagen überhäuft worden. "Das bisherige Ungleichgewicht zwischen der
       Lobby der Tiernutzer und dem Tierschutz muss verbessert werden", forderte
       Redmann.
       
       Der CDU-Abgeordnete Heiner Rickers forderte, die landwirtschaftliche
       Nutztierhaltung in der Diskussion nicht auszublenden. "Eine Verlagerung der
       landwirtschaftlichen Tierhaltung in Länder mit niedrigeren Standards würde
       allen gutgemeinten Ansätzen zuwider laufen."
       
       16 Nov 2012
       
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