# taz.de -- Foodwatch unterliegt vor Gericht: Margarine bleibt cholesterinsenkend
       
       > Unilever darf seine Becel-Margarine weiter als „cholesterinsenkend“
       > bewerben. Foodwatch ist entsetzt – aber die Auseinandersetzung ist noch
       > nicht vorbei.
       
 (IMG) Bild: Extrem gesund und superlecker: Becel-Margarine.
       
       HAMBURG afp | Der Lebensmittelkonzern Unilever hat in dem seit Monaten
       andauernden Streit mit der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch und dem
       um eine cholesterinsenkende Margarine einen juristischen Sieg errungen.
       
       Nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts darf Unilever auch
       weiterhin erklären, es gebe bei dem Produkt aus wissenschaftlicher Sicht
       keine Hinweise auf Nebenwirkungen, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.
       Foodwatch hatte gegen die von dem Konzern unter anderem in einer früheren
       Pressemitteilung genutzte Formulierung geklagt.
       
       Laut Foodwatch war die Aussage unwahr und deshalb als sogenannte falsche
       Tatsachenbehauptung auf presserechtlicher Basis zu verbieten. Unilever warf
       der Organisation im Gegenzug vor, wissenschaftliche Fakten zu ignorieren
       und eine auf Skandalisierung abzielende Kampagne zu eigenen Werbezwecken zu
       iniitieren.
       
       Das Hamburger Gericht wies die von Foodwatch vorgebrachte Rechtsauffassung
       zurück und wertete die strittige Formulierung nicht als eine eventuell
       falsche und damit verbotsfähige Tatsachenbehauptung, sondern als eine
       Meinungsäußerung. Aus dem Gesamtzusammenhang der Pressemitteilung gehe
       hervor, dass es sich um eine "Bewertung und Einschätzung" handle, sagte der
       Sprecher: "Es geht um eine Meinung. Im Ergebnis kann sich Unilever auf die
       Meinungsfreiheit berufen."
       
       Mit der Frage, ob die Margarine mit dem Namen Becel Pro.Aktiv
       Nebenwirkungen hat, befasste sich das Gericht inhaltlich nicht, betonte der
       Sprecher weiter. Dies wäre nur nötig gewesen, wenn es die Formulierung als
       Tatsachenbehauptung gewertet hätte und tatsächlich über die Richtigkeit
       hätte entscheiden müssen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht
       rechtskräftig. Beide Parteien haben noch einen Monat Zeit, Berufung beim
       Oberlandesgericht in Hamburg einzureichen.
       
       ## Lebensmittelrechtlich erlaubte Zusätze
       
       Foodwatch und Unilever liefern sich eine erbitterte Auseinandersetzung um
       Becel Pro.Aktiv. Dabei handelt es sich um eine Margarine, der sogenannte
       Sterine zugesetzt sind. Diese etwa aus Pflanzen gewonnenen fettähnlichen
       Stoffe hemmen im menschlichen Darm die Aufnahme von Cholesterin, das
       Produkt wird deshalb als cholesterinsenkend beworben. Der Zusatz von
       Sterinen ist lebensmittelrechtlich erlaubt, muss aber behördlich genehmigt
       werden. Packungen müssen bestimmte Hinweise tragen. Es gibt auch Brot, Käse
       und Trinkjoghurt mit Sterin-Zusatz.
       
       Foodwatch kritisiert die Vermarktung der Margarine seit längerem und
       spricht von einem Fall von Verbrauchertäuschung. Bei ihrer im November 2011
       gestarteten Kampagne gegen Unilever verweist die Organisation auf einen
       ihrer Darstellung nach nicht bewiesenen gesundheitlichen Nutzen sowie
       Nebenwirkungen. Der Konzern geht energisch gegen die Vorwürfe vor und weist
       sie als völlig haltlos zurück.
       
       In einer Reaktion auf das Urteil erklärte Unilever, Becel Pro.Aktiv sei
       „ein gesundes Lebensmittel“. Die Margarine sei in der EU erst nach einem
       aufwändigen Verfahren samt Sicherheitsstudien zugelassen worden, Behörden
       weltweit hätten die Sicherheit von Pflanzensterinen bestätigt. Foodwatch
       bezeichnete das Urteil als „aus Verbrauchersicht nicht akzeptabel“. Eine
       Berufung werde geprüft.
       
       14 Dec 2012
       
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