# taz.de -- Kommentar Burn-Out: Zeit zu handeln
       
       > Bei der Bekämpfung von Stress am Arbeitsplatz hapert es: weil die
       > Arbeitgeber sich sträuben und die Regierung nicht drängeln will. Das muss
       > sich ändern.
       
       Ständige Überstunden und Erreichbarkeit für den Arbeitgeber, miese
       Bezahlung, kürzere Taktzeiten am Band, Schicht- und Nachtarbeit, fehlende
       Anerkennung, unklare Arbeitsabläufe und unfähige Vorgesetzte – es gibt
       viele Gründe, warum Arbeit restlos auspowern kann. Falls das nicht reicht:
       Immer mehr Beschäftigte tragen den eigenen, kleinen Chef in sich, der sie
       antreibt.
       
       Was nützt dagegen eine Verordnung, wie sie die IG Metall und die
       Sozialminister der Länder fordern? Die Antwort ist: viel – als erster
       Schritt. Eine Verordnung konkretisiert die Gefahren, die im Beruf für die
       psychische Gesundheit entstehen können. Sie gibt den Arbeitsschutzbehörden
       bei Betriebskontrollen, aber auch den Beschäftigten klare Wegweiser und
       Rechte an die Hand. Natürlich ist die Materie komplex. Aber
       Arbeitswissenschaft und Medizin haben bereits viele Risikofaktoren und
       Ansätze zur Prävention identifiziert.
       
       Allein, es hapert an der Umsetzung, weil sich die Arbeitgeber gegen
       Verpflichtungen sträuben und die Bundesregierung sie nicht drängeln will.
       Das aber ist fahrlässig und dumm. Studien zeigen, dass sich ein aktives
       betriebliches Gesundheitsmanagement doppelt und dreifach auszahlt: durch
       gesündere und motiviertere Belegschaften, die weniger Produktionsausfälle
       verursachen. Das wiederum schont die Sozialkassen, die jedes Jahr
       Milliarden Euro für die Behandlung arbeitsbedingter psychischer
       Erkrankungen, für Krankengeld oder Erwerbsminderungsrenten aufbringen,
       während gleichzeitig für immer arbeitsunfähige Beitragszahler verloren
       gehen.
       
       Eine Verordnung wäre aber nur ein Anfang. Es braucht mehr Aufklärung und
       Diskussion. Damit Beschäftigte besser lernen, ihre Arbeitskraft zu
       verteidigen und eine Gefährdungsbeurteilung in ihrem Betrieb einfordern.
       Nur die Hälfte aller Unternehmen führt dieses gesetzlich vorgeschriebene
       Instrument bisher überhaupt durch.
       
       Aber auch der Personalabbau in den Aufsichtsbehörden der Bundesländer –
       Ergebnis der Deregulierungswut des ehemaligen Bundesarbeitsministers
       Wolfgang Clement (SPD) – müsste gestoppt werden. Denn wenn ein Betrieb
       damit rechnen kann, im Schnitt nur alle 86 Jahre einmal von einem
       Arbeitsschützer aufgesucht zu werden (so die Realität in NRW 2009), besteht
       wenig Grund, sorgfältiger mit der Gesundheit der Beschäftigten umzugehen.
       
       19 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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