# taz.de -- Älteste Schweizer Bank schließt: Das Ende einer steinalten Bad Bank
       
       > Das renomierte Geldhaus Wegelin stellt das Bankgeschäft ein. Die
       > Schweizer hatten von 2002 bis 2010 amerikanischen Steuerhinterziehern
       > geholfen.
       
 (IMG) Bild: Die Staatsanwälte hoben hervor, es sei zum ersten Mal eine ausländische Bank wegen eines derartigen Steuervergehens in den USA belangt worden.
       
       ZÜRICH dpa | Es war ein Ende mit langer Vorankündigung. Dass die einst so
       renommierte Bank Wegelin – das älteste private Geldhaus der Schweiz – sich
       unter dem Druck amerikanischer Steuerfahnder selbst auflösen würde, hatte
       sie schon vor einem Jahr angekündigt.
       
       Damals fegte die Nachricht wie eine Schockwelle durch die Finanzzentren in
       Zürich und Genf: Nachdem in den USA drei ihrer Manager wegen Beihilfe zur
       Steuerhinterziehung angeklagt wurden und auch der gesamten Bank ein
       ruinöses Strafverfahren drohte, entschlossen sich Wegelin-Chef Konrad
       Hummler und seine Mitgesellschafter in einem Verzweiflungsakt zum
       Notverkauf.
       
       Für geschätzt 300 Millionen Franken (250 Millionen Euro) wurde der größte
       Teil des Geldhauses von der Raiffeisen-Gruppe übernommen. Die führt
       Wegelins lukratives Geschäft mit wohlhabenden Privatkunden seitdem in einem
       noblen Institut mit dem Namen Notenstein-Bank weiter. Mit einer wichtigen
       Ausnahme: Das „vergiftete“ Geschäft mit US-Kunden, die Steuern verstecken
       wollten, wurde ausgegliedert und noch unter dem Namen Wegelin
       weitergeführt.
       
       Geschäftszweck dieser Wegelin-„Bad Bank“ war vor allem die eigene
       Abwicklung bei gleichzeitiger Erleichterung der weiteren Ermittlungen der
       US-Staatsanwaltschaft gegen potenzielle Steuerbetrüger. Dabei ist mit dem
       in Banken- und Justizkreisen längst erwarteten offiziellen
       Wegelin-Schuldeingeständnis nun der wichtigste Meilenstein in Richtung
       Abwicklung erreicht worden.
       
       Für die Wegelin-Teilhaber Otto Bruderer und Konrad Hummler war der Flug
       nach New York zur Teilnahme an der Verhandlung des Bezirksgerichts von
       Manhattan vermutlich die traurigste Geschäftsreise ihrer Laufbahn. Bruderer
       gab namens der Bank das Schuldeingeständnis, zwischen 2002 bis 2010
       US-Bürgern geholfen zu haben, Steuern vor dem heimischen Fiskus zu
       verstecken. Und zwar in Kenntnis der Tatsache, dass die Gelder dieser
       Kunden nicht wie vorgeschrieben bei deren US-Finanzämtern deklariert waren.
       
       ## 74 Millionen Dollar Strafe
       
       Insgesamt geht es um Vermögen in Höhe von rund 1,2 Milliarden Dollar. Dafür
       wird die Bank nun eine Buße von rund 74 Millionen Dollar zahlen. Die Summe
       setzt sich zusammen aus jeweils grob gerechneten Einzelbeträgen an
       vermutlich entgangenen Steuereinnahmen, der Rückerstattung illegal
       gemachter Gewinne sowie einer Geldstrafe.
       
       Im Gegenzug stellen die US-Justiz- und Steuerbehörden die Strafverfolgung
       der Bank ein. Zwar muss das Ende des Verfahrens noch von einem Richter
       bestätigt werden, was für den 4. März erwartet wird. Aber das gilt als
       Formalie. „Wegelin wird nach dem Abschluss des US-Verfahrens das
       Bankgeschäft einstellen“, teilte das Geldhaus Donnerstagabend mit – auch
       das nur noch eine Formsache, der Vollzug des vor einem Jahr selbst
       angekündigten Endes.
       
       Doch von „Ende gut, alles “ kann für die Schweizer Bankenwelt nach dem
       Wegelin-Aus keineswegs die Rede sein. Die Staatsanwälte hoben bei dem
       Verfahren in Manhattan hervor, es sei damit zum ersten Mal eine
       ausländische Bank wegen eines derartigen Steuervergehens in den USA belangt
       worden.
       
       Es wird vielleicht nicht das letzte Mal sein: Die Wegelin-Anklage war Teil
       eines Feldzugs gegen Steuerhinterziehung mit Hilfe ausländischer – längst
       nicht nur Schweizer – Finanzinstitute. Dutzende Banken stehen dabei im
       Visier amerikanischer Fahnder, darunter auch die Großbanken UBS und Credit
       Suisse, die Privatbank Julius Bär sowie die Zürcher und Basler
       Kantonalbanken.
       
       ## Herausgabe sämtlicher Kundendaten
       
       Abzuwenden wären Prozesse wohl nur, wenn die betroffenen Banken freiwillig
       das tun, wozu Wegelin im Zuge des Strafverfahrens gezwungen wurde: Die
       Herausgabe sämtlicher Daten von Kunden, die in den USA steuerpflichtig
       sind. Einige Banken haben damit bereits begonnen. Der logische nächste
       Schritte wäre zumindest nach Ansicht der sozialdemokratischen Schweizer
       Partei SP der gänzliche Abschied vom Bankgeheimnis und der Übernahme des
       weithin üblichen automatischen Informationsaustausches steuerlich
       relevanter Daten.
       
       Aufmerksam beobachtet wird das Vorgehen der US-Justiz von SPD-Politikern in
       Deutschland, die im aufziehenden Wahlkampf immer lauter nach einem
       schärferen Vorgehen gegen Schweizer Banken auch in der Bundesrepublik rufen
       und dabei auf Amerika als Vorbild verweisen. Dass die Schweiz inzwischen
       den Weg einer „Weißgeldstrategie“ eingeschlagen hat und die meisten ihrer
       Banken schwören, seit 2009 keine Schwarzgelder mehr anzunehmen, wird dabei
       vom Tisch gewischt.
       
       4 Jan 2013
       
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