# taz.de -- Urheberrechtsstreit: Loriot-Biografie muss vom Markt
       
       > Mit dem Urteil des Braunschweiger Landgerichts über Loriot-Zitate sind
       > beide Parteien zufrieden. Die Leser bekommen eine geänderte Biografie des
       > Humoristen.
       
 (IMG) Bild: 35 der 68 beanstandeten Zitate in der Loriot-Biografie müssen entfernt oder in geändertem Rahmen verwendet werden.
       
       BRAUNSCHWEIG dpa | Der Streit um Zitate in einer Loriot-Biografie ist
       geklärt: Das Braunschweiger Landgericht gab einer Tochter des 2011
       gestorbenen Humoristen am Mittwoch teilweise Recht. Laut Urteil hat der
       Autor mit 35 der insgesamt 80 Zitate in dem Buch gegen das Urheberrecht
       verstoßen. Nun muss Loriots Lebensgeschichte, die kurz nach dem Tod des
       Humoristen erschien, vom Markt genommen werden.
       
       Der Riva-Verlag kündigte an, das Urteil zu akzeptieren und die Biografie so
       rasch wie möglich in geänderter Form neu zu drucken. Die Verfahrenskosten
       teilen sich beide Parteien.
       
       „Wir sind zufrieden, das Buch kann in seiner jetzigen Form nicht mehr
       verkauft werden“, sagte Christine Danziger, die Anwältin der klagenden
       Tochter. „Es liegt meiner Mandantin fern, das Zitieren zu verbieten“,
       stellte sie klar. Es gehe beim Zitatrecht vielmehr um den Umgang mit dem
       Künstler und seinem Werk.
       
       Das Zitatrecht hat ein Autor nur dann, wenn er sich mit dem Zitat
       auseinandersetzt, nicht aber um sein eigenes Buch mit den Gedanken eines
       anderen zu schmücken. In diesem Sinn des Urheberrechts hat das
       Braunschweiger Landgericht geurteilt: 35 der 68 beanstandeten Zitate in
       einer Loriot-Biografie müssen entfernt oder in geändertem Rahmen verwendet
       werden.
       
       „Einfach weil es so schön geschrieben ist, darf ein Zitat nicht verwendet
       werden“, erläuterte der Vorsitzende Richter Jochen Meyer das Gesetz. Nach
       dem Urheberrecht müsse ein Zitat in die eigenen Gedanken des Autors
       eingebettet sein.
       
       Wenn sich Loriot in seinem unverkennbaren Stil zum Beispiel zur Entdeckung
       des anderen Geschlechts äußert, dann darf ein Biograf das Zitat nicht
       einfach übernehmen, weil es so gut geschrieben ist. Wenn er aber ein Zitat
       von Loriot über Erich Kästner nimmt und anschließend selbst das Verhältnis
       der beiden Literaten beleuchtet, dann darf er zitieren. Auch reine
       Schilderungen von Geschehnissen, ohne literarische Formulierungen, dürfen
       zitiert werden.
       
       Schon ahnend, wie die Braunschweiger Richter entscheiden würden, seien
       bereits Vorbereitungen für eine geänderte Auflage getroffen worden, sagte
       eine Verlagssprecherin.
       
       16 Jan 2013
       
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