# taz.de -- Haftbedingungen: Ex-Knacki darf nicht reden
       
       > Die Koalition will einen Ex-Häftling im Rechtsausschuss nicht zu Wort
       > kommen lassen.
       
 (IMG) Bild: Einmal hinter Gittern, im Parlament stigmatisiert.
       
       Unter großem Medienrummel hat der Rechtsausschuss im Abgeordnetenhaus am
       Mittwoch über die Frage gestritten, ob ein verurteilter Straftäter als
       Sachkundiger gehört werden darf – zum Thema Sicherungsverwahrung. Die
       Grünen hatten den 60-jährigen Ex-Häftling Klaus Witt als Sachkundigen
       eingeladen, um für die Anhörung zum Gesetzentwurf Informationen über den
       Haftalltag zu erhalten. Witt wurde 1999 unter anderem wegen
       Rauschgifthandel zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren und
       anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Seit März 2012 ist er auf
       freiem Fuß.
       
       Der arbeitslose Witt sagte im Vorfeld, er wolle über die
       Perspektivlosigkeit in der Sicherungsverwahrung sprechen. Doch dazu kam es
       nicht: Die Regierungskoalition votierte gegen seine Anhörung. Gehört wurden
       nur die vier Sachverständigen der anderen Fraktionen. Sven Kohlmeier von
       der SPD warf dem grünen Rechtsexperten Dirk Behrendt, der Witt ausgewählt
       hatte, Effekthascherei und Verhöhnung der Opfer von Straftätern vor.
       Außerdem habe er den ehemaligen Häftling erst zwei Tage vor der Anhörung
       ins Spiel gebracht. Behrendt wollte zuerst den verurteilten Bankräuber und
       Geiselnehmer Dieter Wurm zur Anhörung holen. Dies war aber wegen
       Sicherheitsbedenken abgelehnt worden.
       
       Klaus Lederer (Linke) teilte die Bedenken der Koalition, hielt aber die
       Abstimmung für problematisch. Er warnte davor, dass CDU und SPD auf diese
       Weise künftig immer die Anhörung von Sachverständigen der
       Oppositionsparteien verhindern könnten. „Sie schränken damit die Rechte der
       Minderheitenfraktionen ein“, so Lederer.
       
       Die Piraten hatten den Vollzugsexperten Olaf Heischel eingeladen. Er fand,
       ein Sicherungsverwahrter hätte durchaus zur Diskussion beitragen können.
       Kritik äußerte er daran, dass sich der Gesetzentwurf nur wenig vom
       Landesstrafvollzugsgesetz unterscheide. Die Sicherungsverwahrung sei aber
       etwas ganz anderes als eine Haftstrafe. Das Bundesverfassungsgericht hatte
       2011 nach einer Entscheidung des Europäischen Menschengerichtshofs eine
       Neuregelung der Sicherungsverwahrung angeordnet. Demnach muss diese sich
       klar von der regulären Haft unterscheiden.
       
       13 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Rank
       
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