# taz.de -- Kommentar Videoüberwachung in Schwimmbädern: Es fehlt an rechtlichen Standards
       
       > Was bei der Überwachung durch die Polizei haarklein geregelt ist, bleibt
       > im privaten Bereich eher schwammig. Dabei gäbe es gerade in Schwimmbädern
       > Möglichkeiten, die Technik sinnvoll einzusetzen.
       
 (IMG) Bild: Grade guckt keiner: Viele Schwimmbäder haben jedoch Überwachungskameras.
       
       Was bei der Überwachung durch die Polizei haarklein geregelt ist, bleibt im
       privaten Bereich eher schwammig. Genau hier liegt das Problem bei Kameras
       in Schwimmbädern wie dem „Wasserparadies“ in Hildesheim. Private Betreiber
       können auf ihr Hausrecht pochen, Kameras aufhängen und los filmen – bis
       sich jemand beschwert.
       
       Eine flächendeckende Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Kameras gibt es
       nicht. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt nur vor, dass es keine
       Anhaltspunkte dafür geben darf, dass bei einer Überwachung schutzwürdige
       Interessen von Betroffenen überwiegen. Dass es im Umkleidebereich eines
       Schwimmbades durchaus solche schutzwürdigen Interessen geben dürfte, drängt
       sich geradezu auf. Als Argument werden dann Fälle wie der Missbrauch eines
       Mädchens angeführt. Bloß: Verhindern können Kameras solche Übergriffe
       nicht, sie gaukeln Sicherheit nur vor. Mehr Kontrollen durch das Personal
       wären sinnvoller.
       
       Sinnvoll wäre auch, verbindlich zu regeln, was wo gespeichert wird und wer
       Zugriff darauf hat. Oder entsprechende Zertifikate zu vergeben, wie es sie
       – wenn auch auf freiwilliger Basis – in Schleswig-Holstein gibt. Und gerade
       in Schwimmbad-Umkleiden könnte man über einen Notfall-Knopf nachdenken, der
       die Kamera anschaltet und das Personal alarmiert. So könnte die Technik
       wirklich helfen.
       
       13 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ilka Kreutzträger
       
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