# taz.de -- Hypotheken in Spanien: Zu Unrecht geräumt
       
       > Das spanische Verfahren zu Zwangsräumungen ist rechtswidrig, sagt der
       > Europäische Gerichtshof. Die Bürger würden zu wenig geschützt.
       
 (IMG) Bild: Wohnen in Torremolinos, Spanien.
       
       MADRID taz | Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuG) hat am Donnerstag
       das spanische Verfahren zur Zwangsräumung von Wohnungen für unrechtmäßig
       erklärt. Nach einer Entscheidung der Richter verstößt die spanische
       Gesetzgebung gegen den im EU-Recht verankerten Verbraucherschutz. In dem
       Urteil entschied das EU-Gericht, dass die spanischen Gesetze den Bürgern
       keinen ausreichenden Schutz vor missbräuchlichen Klauseln in
       Hypothekenverträgen böten.
       
       Der Prozess vor dem EuG geht auf die Anfrage eines Richters aus Barcelona
       zurück. Er musste über einen Fall befinden, bei dem die Zwangsräumung
       vollstreckt worden war, obwohl der Betroffene, ein marokkanischer
       Einwanderer, gegen die Sparkasse Catalunyacaixa geklagt hatte, weil der
       Kreditvertrag seiner Ansicht nach missbräuchliche Klauseln enthielt. Beide
       Verfahren – das der Zwangsräumung und das der Vertragsüberprüfung – sind
       nach spanischem Recht voneinander unabhängig.
       
       Die Räumung wird durch die Klage gegen die Bedingungen des Kreditvertrags
       nicht aufgeschoben. Schlimmer noch: „Wenn eine mit Hypothek belastete Sache
       endgültig einem Dritten – z.B. einer Bank – zugeschlagen wird, kann dies
       darüber hinaus im spanischen Vollstreckungsrecht grundsätzlich nicht mehr
       rückgängig gemacht werden“, analysiert das Luxemburger EU-Gericht. Diese
       Prozedur verstoße eindeutig gegen europäisches Verbraucherrecht.
       
       „Das bisherige spanische Gesetz schützt den Starken der beiden
       Vertragspartner“, erklärt die Sprecherin der Plattform der Opfer der
       Hypotheken (PAH) Ada Colau in Madrid. „Nach vier harten Jahren bekommen wir
       endlich Recht“, zeigt sie sich zufrieden. Das Urteil aus Luxemburg muss
       sofort von den spanischen Gerichten bei ihrer Rechtsprechung umgesetzt
       werden. Das zögert viele Räumungsverfahren zumindest bis zur Überprüfung
       des Kreditvertrages hinaus. In den vergangenen vier Jahren wurden über
       330.000 Räumungsverfahren eingeleitet. 600 Räumungen konnten durch Proteste
       verhindert werden.
       
       „Die Regierung muss jetzt umdenken“, fordert Colau. Ihre PAH hat zusammen
       mit anderen Organisationen und Gewerkschaften vor genau einem Monat ein von
       1,4 Millionen Bürgern unterschriebenes Volksbegehren im Parlament
       eingebracht. Es liegt derzeit im Wirtschaftsausschuss. Es sieht einen
       sofortigen Stopp aller Räumungen, Sozialmieten für bereits Geräumte sowie
       einen kompletten Schuldenerlass bei Zwangsräumung vor. Bislang versucht die
       Bank oder Sparkasse, die Wohnung zu versteigern, oder sie nimmt sie zum
       aktuellen Marktwert zurück. Der Rest der Hypothek muss weiter abbezahlt
       werden.
       
       „Das passiert in keinem anderen Land in Europa“, beschwerte sich Colau in
       einem Interview kurz vor dem Urteil. „Weil Du einmal eine Hypothek
       unterschrieben hast, wirst Du lebenslang geächtet. Jederzeit kann ein Teil
       des Einkommens oder eine Erbschaft gepfändet werden, sie können kein
       Telefon anmelden und nicht einmal eine Waschmaschine auf Raten kaufen.“
       
       14 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reiner Wandler
       
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