# taz.de -- Fragwürdiges Vorzeigeprojekt: Das IWT-Geld ist weg
       
       > Unter anderem wegen Betrugs und Steuerhinterziehung flog vor drei Jahren
       > der Beschäftigungsträger IWT auf. Konsequenzen hat der Senat bis heute
       > nicht gezogen.
       
 (IMG) Bild: Jahrelang machte die IWT kulturverbindende Arbeit in Tenever und kassierte dafür auch mal doppelt ab.
       
       BREMEN taz | Welche Konsequenzen hat der Bremer Senat eigentlich aus den
       Vorfällen vor drei Jahren beim Beschäftigungsträger „Interkulturelle
       Werkstatt Tenever“ (IWT) gezogen? Das wollte jetzt die CDU wissen und
       stellte eine förmliche Anfrage. Die Antwort, die der taz vorliegt, ist
       ernüchternd.
       
       Im Herbst 2009 war durch anonyme Hinweise ein politisch erwünschtes,
       soziales und integratives Vorzeigeprojekt aufgeflogen: Der Verein
       Interkulturelle Werkstatt Tenever, der rund 50 arbeitslose MitarbeiterInnen
       unterschiedlicher Herkunft beschäftigte und Beratung, praktische Hilfen
       sowie die Organisation des kulturellen Austauschs in Tenever anbot, hatte
       offenbar über Jahre öffentliche Gelder veruntreut, für einzelne Projekte
       doppelt Fördergelder kassiert, Ausgaben nicht nachgewiesen und Steuern
       hinterzogen. Als die Behörde die Bücher kontrollieren wollte, stellte sie
       fest, dass von einer geregelten Buchhaltung keine Rede sein konnte. Der IWT
       waren pro Jahr etwa 1,5 Millionen Euro für ihre Projekte anvertraut worden
       – offenbar ohne Kontrolle.
       
       Konsequenzen hat die Aufdeckung des Skandals auch gut drei Jahre danach
       nicht, das ergibt sich aus der Antwort des Senats auf die Anfrage der CDU.
       Die Kripo ermittelt aufgrund von Strafanzeigen gegen diverse Beteiligte –
       aber obwohl alle nötigen Unterlagen vorliegen, hat es bisher kein
       vorzeigbares Ergebnis gegeben. Warum? Ehemalige Angestellte des IWT, die
       noch immer Lohnansprüche haben, wundern sich jedenfalls, warum sie bis auf
       wenige Ausnahmen nicht vernommen wurden.
       
       Wer überhaupt zur Kripo geladen war, traf dort auf Ermittler ohne besondere
       Vorkenntnisse in dem Fall, die nur allgemeine Fragen stellten konnten. Das
       ist Monate her und hat offenbar zu keinen Ergebnissen geführt.
       
       Unabhängig von den laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen haben
       die geldgebenden Institutionen Rückforderungen gestellt. Die damalige
       „bremer arbeit GmbH“, inzwischen aufgelöst und als „Referat“ beim Senator
       für Arbeit angesiedelt, war zuständig für das Programm „Bremen Produktiv
       und Integrativ“ und hat über 20.000 Euro zurückgefordert. Der Bausenator,
       zuständig für das Programm „Wohnen in Nachbarschaften“, hat 143.000 Euro
       zurückgefordert. Und der tatsächlich entstandene Schaden für die
       öffentliche Hand „ist noch nicht bezifferbar“, heißt es in der Antwort des
       Senats. Und die bezifferten Summen? „Es wurden noch keine Mittel
       erstattet“, teilt der Senat der CDU mit. Das Geld ist weg, der Verein hat
       sich aufgelöst, ein Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgewiesen.
       
       Würden heute wenigstens Doppelförderungen für ein Projekt auffallen, fragt
       die CDU. Die Antwort des Senats ist lang und undurchsichtig. In Zukunft
       jedenfalls sollen durch eine zentrale Zuwendungsdatenbank „etwaige
       Doppelförderungen noch systematischer als bisher erkannt“ werden.
       Gleichzeitig sollen Förder-Angeboten die „Zielbeschreibungen
       widerspruchsfrei und konsistent dargelegt“ werden. Für die Kontrolle wurden
       immerhin „schriftliche Vorgaben für vorher noch nicht eindeutig geregelte
       Verfahren“ gemacht, in denen „Fristen und erforderliche Einbindungen von
       Vorgesetzten bei Entscheidungsprozessen“ formuliert wurden.
       
       Eindeutig war auch damals allerdings geregelt, dass nur gemeinnützigen
       Vereinen die Betreuung von 1-Euro-Jobbern übertragen werden darf. Zumindest
       die Befreiung von Körperschaftssteuer konnte die IWT in ihren letzten
       Jahren nicht mehr vorlegen, war also nicht gemeinnützig. Auch so etwas
       wurde nicht überprüft.
       
       Klar ist: Die Empfänger von Fördergeldern wie jene, die die IWT veruntreut
       hat, müssen nach wie vor nur Stichprobenkontrollen befürchten. In den
       langen Jahren ihrer Existenz hat keine der geldgebenden Behörden und
       Institutionen den Eindruck, dass eine „Stichprobenkontrolle“ bei der IWT
       angebracht gewesen wäre.
       
       21 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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