# taz.de -- Innungsherrschaft: Gefesseltes Gewerbe
       
       > Die „Böhnhasen“ werben für die Freiheit vom Meisterzwang: Jeder darf
       > heute IT-Service anbieten, aber schon Friseure fallen unter alte
       > Gewerbeordnungen.
       
 (IMG) Bild: Eigentlich abgeschafft: Den Zwangs-Schornsteinfeger gibt es nicht mehr.
       
       152 Jahre Gewerbefreiheit feierten die „Böhnhasen“ gestern mit einem
       kleinen, unangemeldeten Stand auf dem Bremer Marktplatz. Immerhin – das
       Stadtamt drückte ein Auge zu und billigte den illegalen Geburtstags-Stand
       unter der Bedingung, dass er nächstes Jahr ordnungsgemäß angemeldet wird.
       „Böhnhasen“ waren im Mittelalter freie Handwerker, die von den Zünften
       verfolgt wurden. Eine handvoll Sympathisanten und Zuschauer kamen zum Lob
       der Gewerbefreiheit auf den Marktplatz, die Bewegung ist klein heute.
       
       Das war vor 152 Jahren anders. Da ging es rhetorisch um die Freiheit des
       Individuums und praktisch um die Beseitigung von vorbürgerlichen Zwängen,
       am 4. 4. 1861 schaffte der „Bremer Rat“ den Gewerbezwang ab. Die Nazis
       führten die Ordnung 1935 im Interesse ihrer kleinbürgerlichen Mitglieder
       wieder ein, sie gilt im Grunde bis heute.
       
       Konkret gibt es zum Beispiel eine Firma „dreadfactory“, ein Dienstleister
       für Menschen, die eine verfilzte Haarpracht auf dem Kopf haben wollen. „Bis
       Marokko“ gibt es inzwischen Franchise-Nehmer, sagt Firmengründerin Sabine
       Hartke. Sie war gestern aus konkreter Betroffenheit bei der Feier der
       Böhnhasen – in München hat die dortige Handelskammer beschlossen, dass die
       Rasta-Macher illegal das Friseur-Handwerk ausüben und unter den
       Meisterzwang der Gewerbeordnung fallen sollen.
       
       Auch bei den Dachdeckern gibt es Streit. Betroffene „Böhnhasen“ haben
       gestern eine Unterlassungserklärung öffentlich gemacht, mit der sie der
       Innung diverse diskriminierende Behauptungen über „reisende“ Handwerker
       untersagen lassen wollen – zwar gibt es Gewerbefreiheit für reisende
       Handwerker, die Innungen diskriminieren das als „Haustürgeschäfte“.
       
       Wie schwer sich die Politik dabei tut, den vorbürgerlichen Gewerbezwang
       abzuschaffen, zeigt das Beispiel der Schornsteinfeger. Theoretisch gibt es
       seit dem 1. 1. 2013 die Freiheit für Hausbesitzer, einen Schornsteinfeger
       ihrer Wahl zu bestellen. De facto gibt es aber nur die
       Schornsteinfeger-Firma Fischer und Thor, die „frei“ ihre Dienste anbietet –
       und sich darüber beklagt, dass die „Bezirksschornsteinfegermeister“ ihre
       bisherigen Kunden nicht korrekt über die Gewerbefreiheit informieren. Wer
       denkt, er könnte seinen Heizungsbauer nun mit der Wartung seiner Heizung
       beauftragen, der irrt – die Heizungsbauer lehnen dieses Geschäft generell
       ab, selbst die SWB-Tochter „Inhome“. Ein Lump, wer dahinter eine
       kartellrechtswidrige Absprache der Innungen oder ein Stillhalte-Agreement
       vermutet.
       
       Die Aufhebung des Schornsteinfeger-Zwanges selbst ist derweil auch nicht
       konsequent umgesetzt: Alle dreieinhalb Jahre müssen Heizungsbesitzer eine
       „Feuerstättenschau“ durch den alten Bezirksschornsteinfeger vornehmen
       lassen. Wer also die Gewerbefreiheit in Anspruch nimmt, hat dann gleich
       zwei Schornsteinfeger, die ihm Rechnungen schreiben. Und der
       „Bezirksschornsteinfeger“ hat die Aufsicht über Fege- und Messergebnisse
       des freien Schornsteinfegers von Amts wegen. „Das hat nichts mehr mit
       Liberalisierung zu tun“, sagt Bernd Richter von Haus&Grund dazu.
       
       4 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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 (DIR) Handwerk
       
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