# taz.de -- Schlechte Luft: Stickoxide über Altona
       
       > Klage gegen Hamburg wegen Gesundheitsgefährdung seiner Einwohner. Mit der
       > Eindämmung des Autoverkehrs soll die Stadt die Grenzwerte für Schadstoffe
       > einhalten
       
 (IMG) Bild: Überschrittene Grenzwerte, aber dennoch ist die Luft in Hamburg noch nicht ganz so schlimm wie anderswo
       
       Klage gegen Hamburg wegen Gesundheitsgefährdung seiner Bürger haben der
       Umweltverband BUND und der private Kläger Matthias Pätzold vor dem
       Verwaltungsgericht eingereicht. Pätzold wohnt an der hoch belasteten
       Max-Brauer-Allee in Altona und beruft sich auf Vorschriften der EU: „Es
       kann doch nicht sein, dass Hamburg sich achselzuckend darüber hinwegsetzt.
       Ich erwarte, dass der Senat wirklich alles dafür tut, um die
       Schadstoffwerte zu senken“, so Pätzold.
       
       Nach Angaben des BUND sind in Hamburg rund 220.000 Menschen einer
       Stickoxidbelastung ausgesetzt, die als gesundheitsgefährdend gilt. Doch der
       Senat schiebe das Problem auf die lange Bank, kritisiert Manfred Braasch,
       Landesgeschäftsführer des BUND: „Dies ist unverantwortlich und widerspricht
       dem geltenden europäischen Recht.“ Erst im Februar hatte die Europäische
       Kommission deshalb den Antrag Hamburgs abgelehnt, die von der Kommission
       vorgegebene Frist bis zum 1. Januar 2015 zu verlängern. Hamburg habe nicht
       nachgewiesen, dass die Einhaltung des NO2-Grenzwertes bis dahin erreicht
       werden könne.
       
       Die Kläger hoffen nun, dass das Gericht die Stadt dazu verpflichten wird,
       rasch einen neuen Luftreinhalteplan zu erstellen, der nachweisbar dazu
       geeignet ist, die Stickstoffdioxidwerte zu reduzieren. Dazu müssten alle
       Kreuzfahrtschiffe im Hafen mit Landstrom versorgt werden sowie der
       Straßenverkehr deutlich verringert werden. Möglich wäre dies etwa mit einer
       strengen Umweltzone oder einer City-Maut.
       
       Die EU hatte am 20. Februar in einem Schreiben an die Stadt den im
       September 2012 vorgelegten Luftreinhalteplan für wirkungslos erklärt. Sie
       halte an ihrer Einschätzung fest, so die EU-Kommission, „dass der
       NO2-Jahresmittelwert im Jahr 2015 trotz der mitgeteilten zusätzlichen
       Maßnahmen weiterhin über dem zulässigen Wert liegen wird“. In einem
       internen Papier hatte die Umweltbehörde selbst eingeräumt, dass eine
       Verbesserung der Luftqualität nur „mit sehr einschneidenden
       verkehrsbeschränkenden Maßnahmen möglich“ sei – ohne diese aber zu
       ergreifen. „Wir setzen auf Innovation und Bewusstseinswandel der
       Bevölkerung, um den Zeitraum der Überschreitung möglichst kurz zu halten“,
       kommentierte Kerstin Graupner, Sprecherin der Umweltbehörde, den blauen
       Brief aus Brüssel.
       
       Klägeranwalt Rüdiger Nebelsieck ist optimistisch, dass die Klage
       erfolgreich sein wird: „In München oder Wiesbaden haben Gerichte den
       betroffenen Privatpersonen und Verbänden in nahezu identischen Verfahren
       Recht gegeben“, so Nebelsieck. Mit einer Entscheidung in Hamburg rechnet er
       noch in diesem Jahr.
       
       5 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Luftverschmutzung
       
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