# taz.de -- Klage gegen Wasserverträge: Nur Grüne zaudern noch
       
       > Piraten wollen gegen Privatisierung der Wasserbetriebe klagen, notfalls
       > auch allein. Die Linke ist gesprächsbereit, die Grünen bremsen.
       
 (IMG) Bild: Immer noch Streitobjekt in der Hauptstadt: das Berliner Wasser.
       
       Die Piratenfraktion hat beschlossen, die Verträge zur Teilprivatisierung
       der Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit einer Organklage vor dem
       Landesverfassungsgericht anzufechten. „Die Wasserverträge sind sittenwidrig
       und verfassungswidrig“, so der Piraten-Abgeordnete Gerwald Claus-Brunner.
       „Wir unterstützen den Wassertisch in seinen Forderungen, die Wasserbetriebe
       zu rekommunalisieren, und die Klage soll dazu beitragen.“
       
       Die Initiative Berliner Wassertisch hatte am vergangenen Donnerstag eine
       Stellungnahme des Verfassungsrechtlers Christian Kirchberg vorgestellt. Ihm
       zufolge ergibt sich durch den Rückkauf des 25-Prozent-Anteils der
       Wasserbetriebe von RWE, den das Land im Oktober getätigt hat, die
       Möglichkeit, die Gewinngarantie für die privaten Anteilseigner der
       Wasserbetriebe anzufechten. Klageberechtigt sei jede im Abgeordnetenhaus
       vertretene Fraktion. Kirchberg erklärte sich auch bereit, die Klage zu
       formulieren – für ein Honorar von 30.000 Euro plus Mehrwertsteuer.
       
       Die Linksfraktion hat am Dienstag beschlossen, Kirchberg zu beauftragen –
       wenn auch die beiden anderen Oppositionsfraktionen mitmachen und man sich
       die Kosten teilt. Da machen jedoch die Grünen nicht mit: Sie halten die
       bereits eingereichte Normenkontrollklage, die sich juristisch von der
       Organklage unterscheidet, für ausreichend. Die Piraten wollen aber auf
       jeden Fall klagen. Laut Claus-Brunner werden sie mit der Linksfraktion und
       Anwalt Kirchberg in den nächsten Tagen über die Kosten verhandeln. Falls es
       keine Einigung gibt, wollen die Piraten einen eigenen, günstigeren Anwalt
       beauftragen.
       
       ## Gewinngarantie ohne gesetzliche Grundlage
       
       Bei der Organklage würden die Piraten argumentieren, dass der Senat gegen
       das Recht des Parlaments verstoßen hat, über den Landeshaushalt zu
       entscheiden. Laut Verfassung dürfen Sicherheiten nur auf Basis eines vom
       Abgeordnetenhaus beschlossenen Gesetzes gegeben werden. Die Gewinngarantie
       in den Verträgen zwischen Senat und privaten Anteilseignern sei eine solche
       Sicherheit, für die es keine gesetzliche Grundlage gebe.
       
       Bereits vor Gericht liegt eine Normenkontrollklage von Grünen und Piraten.
       Eine solche Klage kann sich jedoch nur gegen Gesetze richten, nicht gegen
       Verträge. Die beiden Fraktionen bemängeln in der Klage, dass das
       Betriebe-Gesetz an einer Stelle nicht konkret genug formuliert sei. Es geht
       um eine Stellschraube in der umfangreichen Formel, nach der die
       Wasserpreise berechnet werden. Die Gewinngarantie in den Wasserverträgen
       wird mit dieser nicht angefochten.
       
       11 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Wasser
       
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