# taz.de -- Bildungspolitik in Österreich: Sparen kommt Staat teuer zu stehen
       
       > Ein früherer Student der Medizin klagt mit Erfolg auf Schadensersatz.
       > Sein Abschluss hatte sich um ein Jahr verzögert, weil Seminarplätze
       > fehlten.
       
 (IMG) Bild: Stiefkind Bildung: Aufnahmeprüfung für die Medizinische Fakultät in Wien.
       
       WIEN taz | Sparen bei der Hochschulbildung rächt sich in Österreich.
       Zumindest im Fall eines ehemaligen Medizinstudenten, der jetzt vom Obersten
       Gerichtshof (OGH) mit seiner Schadenersatzklage gegen die Republik recht
       bekam.
       
       Der Kläger bekam im Studienjahr 2005/2006 an der Medizinischen Universität
       Graz ohne eigenes Verschulden keinen Platz in einem entscheidenden Seminar.
       Dadurch verzögerte sich sein Abschluss um ein Jahr. Der Mann, der längst
       fertiger Arzt ist, klagte zusätzliche Lebenshaltungskosten, Studiengebühren
       und Verdienstausfall ein.
       
       Die Beharrlichkeit des Klägers lohnte sich: Anders als die beiden
       Vorinstanzen befand der OGH, dass sich die Republik nicht auf ihr eigenes
       Versagen herausreden könne. Die hatte argumentiert, dass die Uni nicht
       genügend Lehrpersonal gehabt habe, um eine Parallelveranstaltung
       anzubieten.
       
       „Mangelnde finanzielle Mittel“, so das Höchstgericht, können nicht als
       Entschuldigung dienen. Der Staat „war verpflichtet, den Universitäten jene
       Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um ihre gesetzlichen
       Verpflichtungen (auch bei steigenden Studierendenzahlen) zu erfüllen“.
       
       ## Keine Klagewelle erwartet
       
       Die Universitäten werden finanziell kurz gehalten. Sie kämpfen schon seit
       Jahren mit überfüllten Hörsälen und schaffen es kaum, die vorhandene
       Infrastruktur angemessen zu erhalten. Der OGH sieht aber „ein Recht der
       Studierenden, dass ihnen bei beschränkten Plätzen keine Verlängerung der
       Studienzeit erwachse“.
       
       Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) fürchtet nach diesem Urteil
       „jedenfalls keine Klagswelle“. Denn an den Medizinunis gebe es seit sieben
       Jahren „entsprechende Regelungen“. Gemeint sind die Aufnahmeprüfungen und
       Studienplatzbeschränkungen.
       
       Dass es mehr Geld geben werde, um den Unis die Aufnahme aller
       Studienwilligen zu ermöglichen, schloss der Minister in einer ersten
       Reaktion aus. Auch der auf Hochschulrecht spezialisierte Jurist Werner
       Hauser glaubt nicht, dass viele sich nun ermutigt fühlen, gegen den Staat
       zu klagen: „Es geht darum, dass ein konkreter Schaden nachgewiesen werden
       muss.“ Bei Ausbildungen, mit denen die „Erwerbschancen gegen null gehen“,
       sei es schwierig, einen Verdienstausfall glaubhaft zu machen.
       
       Die Hochschulpolitik gehört zu den Zankäpfeln der SPÖ-ÖVP-Koalition.
       Während die ÖVP 2003 mit der FPÖ Studiengebühren eingeführt hatte,
       veranlasste die SPÖ deren Abschaffung und tritt mit der Hochschülerschaft
       für den freien Zugang zu den Universitäten ein. Ein höheres Hochschulbudget
       konnte sie nicht durchsetzen.
       
       21 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Leonhard
       
       ## TAGS
       
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