# taz.de -- Kritik an neuem Betreuungsgesetz: Ein Faltblatt muss reichen
       
       > Die Bundesregierung will die Zahl der gesetzlichen Betreuungen für
       > Behinderte senken. So werde Geld auf Kosten der Betroffenen gespart,
       > sagen Kritiker.
       
 (IMG) Bild: Ab 1. Januar 2015 müssen Behinderte jeden Einzelfall begründen, in dem sie sich gesetzlich vertreten lassen wollen
       
       BERLIN taz | Mit scharfer Kritik versieht der Paritätische
       Wohlfahrtsverband die Änderung des Betreuungsgesetzes, die Donnerstagnacht
       mit den Stimmen von Union, FDP und SPD im Bundestag beschlossen wurde.
       Verbandsexperte Eberhard Ewers fürchtet, dass die Betroffenen „allein
       gelassen werden und einfach ein Faltblatt in die Hand gedrückt bekommen“.
       
       Das Betreuungsrecht regelt die Bestellung gesetzlicher Betreuer für
       Menschen, die aufgrund psychischer, körperlicher oder seelischer
       Behinderungen ihre Angelegenheiten nicht selber regeln können. In der
       Praxis erhält der Betreuer damit die Vormundschaft – so lautet der
       veraltete Begriff – über den Betreuten.
       
       Mit der nun zum 1. Januar 2015 beschlossenen Gesetzesänderung möchte die
       Regierung die Zahl gesetzlicher Betreuungen senken. Die Betreuungsbehörden
       müssen künftig zu jedem Einzelfall einen Bericht vorlegen, aus dem
       hervorgeht, ob Menschen sich tatsächlich in allen Rechtsbelangen vertreten
       lassen müssen oder ob eine Vermittlung an Betreuungsvereine oder an lokale
       Beratungsstellen wie Mietervereine ausreicht.
       
       Anders als viele andere schwarz-gelbe Gesetzesvorlagen erhält diese die
       Unterstützung des rot-grün dominierten Bundesrats. Seit Jahren beklagen die
       Landesjustizminister sich über hohe Betreuungskosten. Auch wenn die
       geplante genauere Betrachtung der individuellen Bedürfnisse
       parteiübergreifend Zuspruch findet, befürchten Kritiker nun
       Verschlechterungen für die Betroffenen.
       
       Während die Regierung ihren Entwurf „kostenneutral“ nennt und kein
       zusätzliches Geld einplant, sehen sich die Betreuungsbehörden einem
       erheblichen Mehraufwand an Kosten, Personal und Zeit gegenüber.
       
       ## Kommunen brauchen mehr Geld
       
       Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag warnt, dass die Kommunen
       zusätzliche Mittel von den Ländern benötigen: „Die klagen wir zur Not auch
       ein. Ansonsten können wir das Gesetz nicht umsetzen.“ Auch die Einstellung
       von viel neuem Personal sei problematisch, „qualifzierte Leute stehen ja
       nicht einfach auf der Straße und warten darauf, eingestellt zu werden!“
       
       Ewers vom Paritätischen Wohlfahrtsverband sieht auch die Verfügbarkeit
       ausreichender Alternativen zur Rundum-Betreuung kritisch: „Wir freuen uns
       über die Aufwertung unserer Arbeit. Aber ohne jegliche Finanzierung werden
       wir das nicht leisten können. Die Regierung hat sich etwas Nettes
       ausgedacht, ohne die Praxis zu bedenken.“
       
       Auch mancher Fachpolitiker von SPD oder Grünen sieht solche Probleme; doch
       scheint auch in den rot-grün oder grün-rot regierten Ländern das Ziel, die
       Zahl der Betreuungen zu senken, wichtiger zu sein.
       
       13 Jun 2013
       
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