# taz.de -- Kommentar Freigänger: Sexualstraftäter haben Rechte
       
       > Der Mann erhielt eine moderate Strafe. Ihm wurde eine positive
       > Sozialprognose gestellt, sonst hätte er keinen Freigang gewährt bekommen.
       
 (IMG) Bild: Bald eine klare Sicht? In Australien beginnt eine landesweite Aufarbeitung von Kindesmisshandlungsfällen.
       
       Ein Teil der Belegschaft des Eurogate-Containerterminals in Bremerhaven
       will per Streik erzwingen, dass ein verurteilter Sexualstraftäter nicht
       wieder zur Arbeit kommen darf. Das ist in vielerlei Hinsicht falsch.
       
       Der Mann, der sich an einem Kind vergangen hat, ist für seine Tat
       verurteilt worden und verbüßt seine Strafe – auch wenn ihm Freigang gewährt
       wurde. Die Arbeiter und Arbeiterinnen auf dem Terminal dürfen das Recht
       nicht in die eigene Hand nehmen. Es steht nicht in ihrem Ermessen, die
       Strafe dadurch zu verschärfen, dass sie dem Mann vollends sein Leben kaputt
       macht.
       
       Sein Fall ist klar abzugrenzen zu den Fällen der Sicherungsverwahrten, die
       in jüngerer Zeit vielerorts für Aufruhr sorgten. Der Mann erhielt eine
       moderate Strafe. Ihm wurde eine positive Sozialprognose gestellt, sonst
       hätte er keinen Freigang gewährt bekommen. Eine Gefahr geht von ihm aller
       Wahrscheinlichkeit nach nicht aus. Er hat das Recht, wieder in die
       Gesellschaft integriert zu werden und die Gesellschaft fährt besser damit,
       ihn wieder einzugliedern, statt ihn für viel Geld aufs Abstellgleis zu
       schieben und damit zum Risiko zu machen.
       
       Es ist unangenehm mit einem straffällig gewordenen Pädophilen zusammen zu
       arbeiten. Die heftige Reaktion in Bremerhaven ist damit allein aber nicht
       zu erklären, sondern wohl eher damit, dass sich der straffällig gewordene
       Pädophile so sehr als Projektionsfläche anbietet. Jemand, der sich an
       Kindern vergeht, ist das Schwein per se. Denn Kinder können sich nicht
       wehren, sie gelten als "unschuldig“ – im Gegensatz zu Erwachsenen, die doch
       immer irgendwie Dreck am Stecken haben.
       
       Der „Kinderschänder“, der ja eigentlich nicht Schande über die Kinder
       bringt, sondern über sich selbst, repräsentiert also das absolute Böse. In
       ihm findet sich etwas, von dem man sich eindeutig abgrenzen kann und das
       man hemmungslos bekämpfen darf. Beides dient nicht zuletzt dazu, mit der
       eigenen Angst umzugehen.
       
       26 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Australien
       
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