# taz.de -- Elbphilharmonie: Baustelle in schlechter Verfassung
       
       > Hamburgs CDU will den Vertrag der Stadt mit dem Baukonzern Hochtief wegen
       > einer Schadensersatzklausel vor Gericht anfechten.
       
 (IMG) Bild: Kommt vielleicht vors Verfassungsgericht: Am Vertrag zur Elbphilharmonie stößt sich Hamburgs CDU.
       
       HAMBURG taz | Die Elbphilharmonie soll ein Fall für das Hamburgische
       Verfassungsgericht werden. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion prüft zurzeit die
       juristischen Details einer Klage gegen den Vertrag, den der Senat im April
       mit dem Essener Baukonzern Hochtief abgeschlossen hatte. Dabei geht es
       vornehmlich um die Frage, ob nur Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) wegen
       eines Verstoßes gegen die Hamburgische Verfassung gerügt wird – oder gleich
       der ganze Vertrag für nichtig erklärt. Letzteres könnte das Ende bedeuten
       für die Bauarbeiten am Konzerthaus in der Hafencity, das einst von der CDU
       ersonnen worden war.
       
       Die Vereinbarung mit Hochtief war am Mittwoch voriger Woche auf einer
       Sondersitzung der Bürgerschaft mit den Stimmen der allein regierenden SPD
       gebilligt worden. CDU-, Grünen- und Linksfraktion stimmten dagegen, die FDP
       enthielt sich. Der Vertrag sei nicht „durch einen von der Bürgerschaft
       genehmigten Haushaltstitel gedeckt“ gewesen, sagt nun der CDU-Abgeordnete
       Andreas Wankum. Gleichwohl sei der Senat ein Finanzrisiko „von mehr als 200
       Millionen Euro eingegangen“. Damit sei der Vertrag „ein Verstoß gegen das
       Budgetrecht der Bürgerschaft, gegen die Landeshaushaltsordnung und gegen
       die Hamburgische Verfassung“, sagt Wankum. „Die gilt auch für Bürgermeister
       Olaf Scholz. Der Senat muss sich an die Spielregeln halten.“
       
       Nach langwierigen Verhandlungen, federführend geführt von Bürgermeister
       Scholz, hatte der Senat mit dem Baukonzern eine Einigung über die
       Fertigstellung der Elbphilharmonie getroffen. Danach erhöht sich die
       Bausumme um weitere 195 Millionen Euro auf einen „Globalpauschalfestpreis“
       von 575 Millionen Euro. Die Gesamtkosten für den Steuerzahler inklusive
       aller Neben- und Planungskosten belaufen sich laut Senat gar auf 789
       Millionen Euro. Im Gegenzug übernimmt Hochtief das gesamte Risiko für
       Mängel und Nachbesserungen und sagt die Fertigstellung für den Oktober 2016
       zu. „Alle Risiken liegen bei Hochtief“, lobte Scholz sich dafür in der
       Bürgerschaft selbst, „für die Stadt gibt es keinerlei Nachteile.“
       
       Die gebe es sehr wohl, behauptet nun die CDU: Denn in Ziffer 18.3 des
       Vertrages erklärt sich die Stadt zu umfassenden Schadenersatzzahlungen an
       Hochtief bereit. Sollte die Bürgerschaft den Vertrag nicht billigen, werde
       die Stadt „Aufwendungen erstatten“, die das Unternehmen „im Vertrauen auf
       den Bestand dieses Nachtrags erbracht hat“. Dieser Passus führe
       „unmittelbar mit dessen Abschluss zu Verpflichtungen mit erheblicher
       finanzieller Bedeutung“, schreibt der von der CDU mit der Prüfung
       beauftragte Rechtsanwalt Jörg Peter Strasburger in einem Memorandum, das
       der taz vorliegt. Im Hinblick auf die Hamburgische Verfassung sei eine
       „über- oder außerplanmäßige Ausgabe“ ohne Zustimmung der Bürgerschaft
       „verfassungswidrig“, so Strasburger.
       
       Solche Ausgaben tätigen dürfe der Senat nur bei einem „unvorhergesehenen
       und unabweisbaren Bedürfnis“ wie zum Beispiel zur unmittelbaren Bekämpfung
       einer Naturkatastrophe. In seiner Antwort auf eine Anfrage Wankums im Mai
       hatte der Senat jedoch klargestellt, dass ein Scheitern des Vertrages in
       der Bürgerschaft nicht in diese Kategorie falle: „Die Feststellung eines
       vorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses hat der Senat nicht
       getroffen.“
       
       Deshalb, folgert nun Christdemokrat Wankum, war der Senat auch nicht
       befugt, die Schadenersatzklausel abzuschließen. Denn zur Deckung des
       Kostenrisikos könnten aus zwei Haushaltstiteln der Kultur- und der
       Finanzbehörde höchstens 97 Millionen Euro genutzt werden. Im schlimmsten
       Fall aber hätte die Stadt für den gesamten vereinbarten Betrag zu haften –
       „mit allem Drum und Dran mehr als 200 Millionen Euro, die es im Haushalt
       nicht gibt“, sagt Wankum. „So geht das nicht.“
       
       Die formelle Entscheidung über die Verfassungsklage soll bis Ende kommenden
       Monats fallen. Dann ist CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich aus dem Urlaub
       zurück. „Das muss dann sicher auch politisch beraten und erwogen werden“,
       sagt Wankum, „das werden wir dann sorgfältig tun.“ CDU-Fraktionsvize und
       Haushaltsexperte Roland Heintze sieht das genauso: „Dieser Vertrag ist
       schlecht für Hamburg. Wenn es eine Chance gibt, ihn zu stoppen, sollten wir
       das machen.“
       
       27 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA