# taz.de -- Asyl: Berlin beendet das Wegducken
       
       > Niedersachsen und Hamburg verweisen bei Bleiberechtsfragen gern auf
       > Berlin. Aber das stellt nun klar, dass die letzte Entscheidung bei den
       > Ländern liegt.
       
 (IMG) Bild: Die Länder sehen gern Berlin für Fragen des Aufenthaltsrechts verantwortlich: Die Bundesregierung spielt den Ball nun zurück.
       
       HANNOVER taz | Es ist einer der großen Streitpunkte im deutschen Asylrecht:
       Wer entscheidet über die Zukunft von Flüchtlingen und kann ihnen ein
       Bleiberecht gewähren? Hamburg und Niedersachsen verweisen darauf, dass
       Ausländerrecht letztlich Bundesrecht sei – Hamburg derzeit im Fall der
       afrikanischen Flüchtlinge und Niedersachsen zuletzt im Fall des schwer
       herzkranken Rom-Mädchens Anita Memisevic. Nun schafft die Antwort auf eine
       Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken Klarheit. „Die letzte
       Entscheidung über den Umgang mit den Flüchtlingen lag und liegt bei den
       betroffenen Ländern“, heißt es dort.
       
       Der Hamburger Senat hat demnach im Fall der rund 300 afrikanischen
       Flüchtlinge, die im Frühjahr in die Stadt kamen, einen größeren
       Handlungsspielraum. Bisher verweist Hamburg auf geltendes EU-Recht, nach
       dem Flüchtlinge dort Asyl beantragen müssen, wo sie zum ersten Mal
       EU-Territorium betreten haben. In diesem Fall ist das Italien. Eine andere
       rechtliche Perspektive sieht Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) nicht. Und
       darum scheiterten die Flüchtlinge bisher mit ihrer Forderung nach einer
       Aufenthaltsberechtigung aus humanitären Gründen in Hamburg. Sie verweisen
       auf Menschenrechtsverletzungen in italienischen Asyllagern, aber der
       Hamburger SPD-Senat beruft sich auf asylrechtliche Verpflichtungen
       gegenüber dem EU-Mitglied Italien und sieht die letzte Entscheidung bei der
       Bundesregierung.
       
       In der Antwort der Bundesregierung heißt es jedoch weiter, dass die Länder
       im Rahmen einer Einzelfallprüfung untersuchen müssten, ob humanitäre Gründe
       einer Rückkehr nach Italien entgegenstehen. Diese Klarstellung könnte nun
       neuen Schwung in die stockenden Verhandlungen in Hamburg bringen. Denn die
       flüchtlingspolitische Linientreue mit der Bundesregierung ist nicht
       notwendig. Der Bund sieht zwar einen „angemessenen Umgang mit Flüchtlingen
       in Italien gewährleistet“, wie der Antwort auf die Anfrage der Linken zu
       entnehmen ist. Aber Italien steht auch immer wieder in der Kritik wegen der
       Bedingungen in den Flüchtlingslagern.
       
       Jan van Aken, außenpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag, sieht nun
       den Hamburger Senat in der Pflicht. „Die Zivilgesellschaft hat gezeigt, wie
       man humanitäre Hilfe leistet – jetzt muss Bürgermeister Olaf Scholz ein
       humanitäres Bleiberecht gewähren“, sagt er.
       
       Der Fingerzeig nach Berlin in Sachen Flüchtlingspolitik ist auch in
       Niedersachsen beliebt. Niedersachsens Ex-Innenminister Uwe Schünemann (CDU)
       etwa betonte stets, er und seine Ausländerbehörden setzten nur um, was der
       Gesetzgeber im Bund vorschreibe. Den Beweis, dass es auch anders geht,
       erbrachte er allerdings selbst, als er 2011 die Familie Nguyen nach Vietnam
       abschieben ließ. Nach bundesweiter Empörung auch aus der eigenen Partei
       schwenkte er nur Wochen später um und setzte sich aus humanitären Gründen
       für die Rückkehr der Familie ein.
       
       Schünemanns Amtsnachfolger Boris Pistorius (SPD) dagegen ist explizit für
       einen Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik angetreten. Schon im
       Koalitionsvertrag kündigte die rot-grüne Regierung an, man wolle das
       humanitäre Aufenthaltsrecht „großzügig im Sinne der Betroffenen“ anwenden.
       In der Praxis klingt das Innenministerium allerdings zögerlicher.
       „Spielräume“ gebe es aus Landessicht zwar, heißt es auf Nachfrage, „das
       ganze Paket des Ausländerrechts ist aber Bundesrecht“.
       
       Auch im aktuellen Fall des Rom-Mädchens Anita Memisevic will man keine
       humanitären Aufenthaltsgründe geltend machen. Nur nach Protest von
       Flüchtlingsinitiativen hatten der Landkreis Goslar und das Innenministerium
       eine Ausreisefrist für Anita und ihre Familie nach Serbien ausgesetzt –
       vorerst.
       
       18 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Annika Lasarzik
 (DIR) Teresa Havlicek
       
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