# taz.de -- Schlussplädoyer im Manning-Prozess: „Verräter mit bösen Absichten“
       
       > Erneut erhebt die Anklage schwere Vorwürfe gegen den Whistleblower
       > Bradley Manning. In den kommenden Tagen wird die Urteilsverkündung
       > erwartet.
       
 (IMG) Bild: Der Prozess gegen Bradley Manning steht kurz vor dem Abschluss.
       
       WASHINGTON taz | Im Schlussplädoyer gegen Whistleblower Bradley Manning
       fährt die Anklage schwere Geschütze auf: Der 25-jährige Exsoldat sei ein
       „Verräter“ und Mann mit „bösen Absichten“, erklärte Staatsanwalt Ashden
       Fein am Donnerstag vor dem Militärgericht in Fort Meade. Das Plädoyer ist
       auch als Signal an weitere Maulwürfe zu verstehen.
       
       „Er war kein Humanist, er war ein Hacker“, sagte Fein in seinem
       fünfstündigen Schlussakt vor der Urteilsverkündung in den nächsten Tagen.
       „Er war keine bedrängte Seele. Er war kein Whistleblower. Er war ein
       Verräter.“
       
       Manning sei klar gewesen, wie wertvoll die rund 700.000 geheimen Dokumente
       für den Feind gewesen seien, die er an die Enthüllungsplattform Wikileaks
       weitergereicht habe. „Er war ein entschlossener Soldat mit dem Wissen, der
       Fähigkeit und dem Willen, den USA und deren Kriegsanstrengungen zu
       schaden.“ Der Ex-Soldat habe das getan, um sich wichtig zu machen.
       
       Insbesondere habe Manning um die Gunst von Wikileaks-Gründer Julian Assange
       gebuhlt. „Er suchte nach sovielen Informationen wie möglich, um seinen Ruhm
       zu garantieren, Informationen, von denen er wusste, dass Wikileaks sie
       veröffentlichen würde“, so Fein.
       
       Dahinter habe nicht, wie von Manning behauptet, die Absicht gestanden, die
       Öffentlichkeit über den Krieg und Kriegsgräuel zu informieren.
       
       ## Wikileaks und al-Qaida
       
       Um zu belegen, wie stolz Manning auf seine Tat gewesen sei, ließ Fein ein
       Selbstporträt des Angeklagten an die Wand des Gerichtssaals beamen. Es
       zeigt den Obergefreiten im Irak lächelnd vor einem Spiegel. Manning hatte
       die Aufnahme kurz vor der Versendung der Dokumente an Wikileaks gemacht.
       
       Für die Anklage ein klares Indiz dafür, dass es im lediglich um sich selbst
       gegangen sei – nicht um das Wohl seines Landes. „Dies ist kein ängstlicher,
       und naiver Soldat, der mit den Konsequenzen von Aktionen der USA zu kämpfen
       hat.“
       
       In der entscheidenden Woche, im Januar 2010, habe Manning eine E-Mail an
       Wikileaks außerdem mit einem beschwingten „Schönen Tag noch“
       unterschrieben.
       
       Fein widersprach dem Argument der Verteidigung, wonach Wikileaks eine
       journalistische Organisation sei. Manning sei während seiner Ausbildung
       ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die Plattform ihre
       Informationen im Gegensatz zu renommierten Zeitungen ungefiltert der ganzen
       Welt und damit auch al-Qaida-Terroristen zugänglich mache.
       
       ## Eine Zukunft hinter Gittern
       
       Die Anklage hatte im Prozess unter anderem den Vorwurf der «Unterstützung
       des Feindes» (aiding the enemy) erhoben, auf die die Todesstrafe droht. Die
       Staatsanwaltschaft signalisierte aber bereits vor Prozessbeginn, dass sie
       darauf verzichte. Sie fordert lebenslange Haft plus weitere 154 Jahre.
       
       Am Freitag sollte die Verteidigung ihr Schlussplädoyer halten. Gleichzeitig
       riefen Mannings Unterstützer in Washington zu einer Demonstration für den
       Angeklagten auf.
       
       Bereits an diesem Wochenende könnte Richerin Denise Lind das Urteil fällen,
       das über das endgültige Schicksak des jungen Soldaten entscheidet.
       
       26 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Antje Passenheim
       
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